Leseabschrift (handschriftliche Änderung in Originalurkunde)

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#21

29.10.2010, 11:40

D.h. das andere Notariat hat auch nur ein Gummisiegel neben den Vermerk gemacht? So etwas lag mir auch mal auf dem Tisch bei einer Genehmigungserklärung (1. Seite Genehmigungserklärung 2. Seite UB Vermerk (nicht auf der Rückseite)). Die habe ich dann zurück geschickt und darum gebeten, diese ordnungsgemäß im Sinn der Dienstordnung für Notare zu verbinden und zu siegeln.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
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Julie
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#22

29.10.2010, 11:43

Genauso!!
:D Find ich ja auch nicht schlecht, dass Du die dann zurück geschickt hast.
[b]Lg, Julie[/b]
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#23

30.10.2010, 17:25

Also das ist nicht erlaubt so zu siegeln. Immer schön nähen. §§ 30, 31 DNot.
http://www.bnotk.de/Notar/Berufsrecht/D ... p#Anker_30" target="blank

So kann ich die Urkunde doch nicht beisiegeln. Ich reiche auch Urkunden bei Banken zurück, wenn diese versehentlich die Urkunde gelocht haben, das Siegelgarn durchtrennt und mit Tesa geklebt haben. Also, falls jemand hier dazwischen ist, der die Urkunde zurück bekommt, weil die Siegelung nicht i. O. war tut es mir leid.
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mrsbloom
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#24

30.10.2010, 21:14

Ich kann die Diskussion nicht ganz kapieren! :oops:

Wenn im Original der Notar "rumkrickelt", bringe ich im Original Vermerke an, dass geändert wurde. Dieses kommt dann in die Sammlung. Die Abschriften und Ausfertigungen mache ich aber hübsch für die Parteien. Es ist ja, wie der Name schon sagt, eine "Abschrift", d.h. sie gibt genau den Text der Urkunde wieder, was der Notar dann ja auch beglaubigt.

Wo ist das Problem?
Gruß Tina

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#25

01.11.2010, 08:33

Schließe mich mrsbloom an; wir handhaben es genauso. Möchte mir gar nicht vorstellen, wie oft die Leute hier anrufen würden, wenn wir die Urschriften nur kopieren würden, weil sie was nicht lesen können (ich habe im Übrigen die Erfahrung gemacht, dass es ganz gut ist, den Vertrag noch einmal durchzugehen - während ich die Reinschrift fertige - hier fällt einem ja manchmal noch was auf, was übersehen wurde, und so kann man ggf. gleich einen Berichtigungsvermerk machen)... Außerdem sind wir doch ein Notariat, wo es natürlich selbstverständlich ist, dass die Abschriften mit den Urschriften übereinstimmen!

Ich sehe hier auch kein Problem.

Im Übrigen nehmen wir die Leseabschriften/Reinschriften nicht mit in die Sammlung; dort befinden sich nur Originale.
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