![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
heute hatte bei uns im Büro der Richter angerufen und der Wortlaut im Gesellschaftsvertrag gefällt ihm wohl nicht (mehr sagte er dazu auch nicht), dieser wurde nicht beurkundet, sondern uns von dem Steuerberater der GmbH ausgehändigt. Wir sollen das nun ausbessern.
Wortlaut dort wie folgt:
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro 25.000,00 in Worten Fünfundzwanzigtausend Euro
Hiervon übernehmen:
Herr xxx eine Stammeinlage in Hohe von 12.500,00 Euro
Herr xxx eine Stammeinlage in Hohe von 12.500,00 Euro
Die Gesellschafter leisten ihre Einlage in Geld.
Sofort sind 100 % der Stammeinlage zur freien Verfügung der Geschäftsführung in bar einzuzahlen.
Meine Frage nun, da ich den Richter nicht erreiche, kann ich das entsprechend ausbessern, wie in unserem Gründungsprotokoll (war wohl okay), oder handelt es sich dann gleich um eine Satzungsänderung? Der Inhalt ist doch wohl das Gleiche, nur gefiel ihm im Gesellschaftsvertrag "eine Stammeinlage" nicht.
Dort hatten wir wie folgt geschrieben:
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 EUR und ist eingeteilt in 2 Geschäftsanteile im Nennwert von je 12.500,00 EUR. Hiervon übernehmen:
- xxx 1 Geschäftsanteil in Höhe von 12.500,00 Euro gegen Bareinlage in Höhe des Nennbetrages
- xxx 1 Geschäftsanteil in Höhe von 12.500,00 Euro gegen Bareinlage in Höhe des Nennbetrages.
Die Geschäftsanteile sind sofort in voller Höhe einzuzahlen.
Bin leider nicht so fit im Gesellschaftsrecht, wäre toll, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte, da der Richter uns auch keine Verfügung schickt, sondern die Angelegenheit nur kurz tel. klären wollte.
Gruß Steffi