Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung ja/nein?

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M.B.
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#1

15.09.2010, 10:34

Einen schönen guten Tag zusammen.

Ich habe eine kurze Frage zu den Geflogenheiten in Brandenburg :lol:

Aufgrund Teilerbauseinandersetzung zwischen Eltern/Kindern wird Grundeigentum in Brandenburg übertragen. Nach dem Gesetz dürfte diese Sache von der Grunderwerbsteuer befreit sein. Meine Frage aber: Wird das zuständige AG auf Vorlage der UB bestehen?

In NRW kenn ich es, dass man bei Veräußerungsgeschichten zwischen (nahen) Verwandten keine UB mehr zur Eigentumsumschreibung benötigt.

Vielleicht kennt sich jemand von euch aus und kann mir weiterhelfen?! Vielen Dank auf jeden Fall schon mal für eure Aufmerksamkeit :thx
Linda*
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#2

15.09.2010, 10:58

Schau mal hier;

7. Entbehrlichkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung; Professor Dr. Günter Brambring/Professor Dr. Hans-Ulrich Jerschke; Beck’sches Notar-Handbuch 5. Auflage 2009;

...
Brandenburg (Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und für Europaangelegenheiten vom 2. 2. 2000, 3850E-II.14/95): Keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist erforderlich

- bei einem Grundstückserwerb von Todes wegen,
- beim Erwerb eines Grundstücks, wenn die Gegenleistung 5000 DM (jetzt: 2500 €) nicht übersteigt,
- bei einem Grundstückserwerb durch Ehegatten, Verwandte in gerader Linie, Stiefkinder und die Ehegatten von Verwandten in gerader Linie und Stiefkindern,
- bei einem Eigentumsübergang von einer Gebietskörperschaft auf eine andere anläßlich der Übertragung der Straßenbaulast.

Danach dürfte die Vorlage der UB nicht erforderlich (Erwerb durch Verwandte in gerader Linie) sein; ich verweise dann vorsorglich auf diese Allgemeinverfügung.
M.B.
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#3

15.09.2010, 11:49

SUPER... vielen Dank!
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