Notariat Vorerbschaft

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emily2009
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#1

13.09.2010, 13:14

Hi,
habe einen Vorerben der ein Grundstück geerbt hat, darf dieser das Grundstück ohne Zustimmung des Nacherben veräußern? Dem Erbvertrag kann ich nichts bezüglich einer Befreiung entnehmen, demnäch dürfte er dieser doch nicht befreit sein und er dürfte auch nicht einfach verkaufen, oder?
Linda*
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#2

13.09.2010, 13:20

§§ 2112 ff BGB; da es sich um materiell-rechtliche Fragen handelt, denke ich, dass dein Chef hier prüfen sollte, ob und inwieweit die Veräußerung möglich ist (wer ggf. genehmigen muss) und ggf. beratend tätig sein, oder?
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