Honorarabrechnungen stornieren oder Gutschrift erteilen

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ludty
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#1

18.03.2025, 13:07

Hallo in die Runde,

ich habe in einem neuen Büro angefangen und mache dort auch die Buchhaltung. Wir arbeiten mit Annotext. Ich habe Buchhaltung nie gelernt. Ich wurde von meiner Vorgängerin kurz in das buchen eingewiesen. Mit dem Buchen komme ich gut klar. Womit ich überhaupt nicht klar komme, ist mit den Mandantenkonten. Ich habe hier Mandantenkonten, da ist z. B. eine Honorarabrechnung erstellt worden. Die Rechtsschutz zahlt aber nicht den vollen Betrag (z. B. eine Gebühr gekürzt). Wenn ich den Honorareingang buche, steht ja dann noch Honorar im minus. Was mache ich jetzt, damit das stimmt. Meine Vorgängerin meint, dass ich das einfach ignorieren soll und die Akte ablegen soll. Ich habe hier ganz viele Akten, bei denen das Honorar im Minus steht. Das kann doch so nicht richtig sein. Ist es nicht so, dass jede Honorarabrechnung in der Umsatzsteuervoranmeldung erscheint. Muss ich da dann nicht irgendwie die Rechnung stornieren und eine neue/richtige Rechnung erstellen, damit das auch wieder mit der Umsatzsteuer stimmt?
Grüße Sandra
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Tigerle
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#2

18.03.2025, 14:38

Es kommt vermutlich auch darauf an, was für eine Versteuerung in deinem Büro erfolgt. Es gibt die Ist- und die Soll-Versteuerung. Bei der Soll-Versteuerung muss der Anwalt die Kostennote steuerlich sofort mit angeben, wenn diese erstellt wird, bei der Ist-Versteuerung erfolgt die Versteuerung erst bei Zahlugnseingang (ich hoffe, ich habe das jetzt richtig erklärt).

Dann ist die Frage, nur weil die Rechtschutzversicherung nicht alles zahlt, heißt es ja nich, dass die Akte dann abgelegt werden kann. Es kann ja auch sein, dass die Rechtschutzversicherung die lediglich die Selbstbeteiligung kürzt, sodass Ihr beim Mandanten diese noch anfordern müsst. Also so einfach ablegen würde ich nicht. Da müsste man wie gesagt mehr prüfen.
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paralegal6
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#3

19.03.2025, 13:04

naja eigentlich zahlt der Mandant dann die Differenz wenn eure Gebühr berechtigt ist. Das muss dann aber wie Tigerle sagt individuell geschaut werden ob das noch abgerechnet werden kann. Beim Schreiben der RG hat man sich ja (normalerweise) was bei den Gebühren gedacht
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ludty
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#4

21.03.2025, 12:30

Vielen Dank für Eure Antworten.

Ich habe mal beim Steuerbüro angefragt, ob Soll- oder Ist-Versteuerung. Mir war das fast klar, dass ich das nicht so einfach machen kann, wie es mir meine Vorgängerin gesagt hat "einfach ablegen". Ich prüfe jedes Konto genau, bevor ich die Akte ablege.

Ein schönes Wochenende für Euch :-)
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