E-Rechnung und Leitweg-ID

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suzette
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#1

24.04.2024, 07:59

Guten Morgen!!

Auf der Internetseite:

https://www.ra-micro.de/artikel/news/ve ... aelte.html

wird auf die obligatorische Verwendung von E-Rechnungen aufmerksam gemacht.

Für die Erstellung eigener Rechnungen ist z. B. RA-MICRO schon vorbereitet. Im Hilfetext

"https://onlinehilfen.ra-micro.de/index. ... chnung_RVG"

bin ich nun auf den Begriff "Leitweg-ID" gestoßen. Die hat wohl eine ähnliche Funktion wie die SAFE-ID beim beA.

Damit wir eine Rechnung an den Auftraggeber erstellen und versenden können, teilt uns der Auftraggeber vorher seine Leitweg-ID mit.

Aber wenn der RA als Unternehmer Aufträge an andere Unternehmen erteilt, wird er doch selbst zum Rechnungsempfänger und braucht dann selbst auch eine Leitweg-ID?

Hat sich jemand schon mal damit beschäftigt und weiß evtl. Näheres?
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paralegal6
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#2

24.04.2024, 08:52

da mache ich mir im November Gedanken :-? habe davon keine Ahnung und finds überflüssig, aber nunja. Im Artikel steht ja noch eine Übergangsfrist bis 12/2026, also lasse ich mich da mal nicht stressen 8) lese aber gerne mal mit.
https://www.e-rechnung-bund.de/faq/leitweg-id/ laut dem Artikel braucht die nur der Empfänger, da steht auch was von "nur Behörden" ?
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suzette
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#3

24.04.2024, 10:00

paralegal6 hat geschrieben:
24.04.2024, 08:52
https://www.e-rechnung-bund.de/faq/leitweg-id/ laut dem Artikel braucht die nur der Empfänger, da steht auch was von "nur Behörden" ?
Ja eben, manchmal wird der RA auch Empfänger.

Ab 2025 oder mit Übergangsfrist dann später gilt das ja wohl eben nicht mehr nur für Behörden.

Ok, dann warte ich auch erstmal ab...
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