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Bezahlte Vorschussrechnung stornieren

Verfasst: 15.08.2023, 01:09
von Teletiggi79
Hallo Ihr Lieben, ich habe leider gerade eine schlaflose Nacht. Folgender Fall:
Zwei Mandanten, zwei RSV's. Der zweite Mandant kam allerdings erst etwas später dazu, ist eine WEG-Sache. Die 1. Vorschussrechnung für M1 volle Verfahrensgebühr + 3 GK's. Wurde auch seitens der RSV gezahlt. Dann später beim M2 direkt schon die Hälfte der Gebühr als Vorschuss angefordert. Jede RSV deckt zu 50%. Nun meine Frage:
Ich habe die Vorschussrechnung M1 betreffend trotz Zahlung zunächst teilstorniert. Kam mir irgendwie komisch vor, habe dann den Rest auch noch storniert. Dann wurde ich panisch und habe nun eine neue Vorschussrechnung erstellt und quasi in der Vorschussrechnung die bereits bezahlte abgezogen, so dass am Ende ein Guthaben verbleibt, obwohl die VSR im Aktenkonto zunächst natürlich einen offenen Posten, also Soll-Buchung ergeben hat. Kann ich trotzdem das Guthaben so in der neuen VSR ausweisen und an die RSV erstatten?
Sorry für den langen Text, bin gerade echt verzweifelt.

Liebe Grüße,
Teletiggi79

Re: Bezahlte Vorschussrechnung stornieren

Verfasst: 16.08.2023, 10:11
von Anahid
Ich würde jetzt mal gar nichts erstatten. Es ist ein Vorschuss....darüber wird abgerechnet, wenn das Verfahren erledigt ist. Hier werden ja noch weitere Gebühren anfallen.