Bezahlte Vorschussrechnung stornieren

Alle Fragen rund um Buchhaltung und Buchführung, auch software-spezifische, können hier gestellt werden.
Antworten
Teletiggi79
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 15.08.2023, 00:57
Beruf: Quereinsteigerin ReFA
Software: RA-Micro

#1

15.08.2023, 01:09

Hallo Ihr Lieben, ich habe leider gerade eine schlaflose Nacht. Folgender Fall:
Zwei Mandanten, zwei RSV's. Der zweite Mandant kam allerdings erst etwas später dazu, ist eine WEG-Sache. Die 1. Vorschussrechnung für M1 volle Verfahrensgebühr + 3 GK's. Wurde auch seitens der RSV gezahlt. Dann später beim M2 direkt schon die Hälfte der Gebühr als Vorschuss angefordert. Jede RSV deckt zu 50%. Nun meine Frage:
Ich habe die Vorschussrechnung M1 betreffend trotz Zahlung zunächst teilstorniert. Kam mir irgendwie komisch vor, habe dann den Rest auch noch storniert. Dann wurde ich panisch und habe nun eine neue Vorschussrechnung erstellt und quasi in der Vorschussrechnung die bereits bezahlte abgezogen, so dass am Ende ein Guthaben verbleibt, obwohl die VSR im Aktenkonto zunächst natürlich einen offenen Posten, also Soll-Buchung ergeben hat. Kann ich trotzdem das Guthaben so in der neuen VSR ausweisen und an die RSV erstatten?
Sorry für den langen Text, bin gerade echt verzweifelt.

Liebe Grüße,
Teletiggi79
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

16.08.2023, 10:11

Ich würde jetzt mal gar nichts erstatten. Es ist ein Vorschuss....darüber wird abgerechnet, wenn das Verfahren erledigt ist. Hier werden ja noch weitere Gebühren anfallen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten