Rechnung nach RVG an RSV und Stundenhonorar gegenüber Mandant

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JadeRock
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#1

05.06.2023, 15:59

Hi zusammen,

ich brauche mal euer Schwarmwissen. Es geht um Folgendes:

Wir rechnen in der Kanzlei grundsätzlich nach Stunden ab. Wenn ein Mandant eine RSV hat, holen wir uns den Teil, den die RSV nach RVG bezahlt und verbuchen diesen auf die Stundenhonorarrechnung, so dass der Mandant dann nur noch den Rest bezahlen muss.

Ich erstelle also eine Rechnung nach RVG (mit Rechnungsnummer, aber buche keinen OP) und erstelle dann eine weitere Honorarrechnung nach Zeitaufwand.

Nun meine Frage: Wie ist das steuerlich korrekte Vorgehen?
Meine Buchhalterin will immer, dass zu der RVG-Rechnung dann wieder eine Gutschrift erstellt wird. Ich halte das jedoch für falsch, da ich die Gutschrift dann doch auch wieder an die Rechtsschutz schicken müsste, oder?
Früher sind diese RVG-Rechnungen dann einfach wieder storniert worden, das geht aber bei dem neuen Programm (WinMacs) nicht mehr.

Vielleicht kennt sich jemand aus und kann das evtl. für mich aufklären.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

JR
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Lämmchen
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#2

06.06.2023, 09:42

Die RS benötigt keine Rechnungsnummer. Wir erstellen in dem Fall eine Kostenaufstellung - also ohne Rechnungsnummer. Wenn das Geld eingeht, wird das ganz normal auf die Akte bzw. die Stundenrechnung verrechnet.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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JadeRock
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#3

06.06.2023, 12:00

Vielen Dank. So einfach wärs gewesen
<3
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