Muss eine falsche Vorschussrechnung korrigiert werden?

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suzette
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#1

28.03.2023, 07:52

Hallo ihr Lieben,

wir haben zu einer Akte mehrere Vorschussrechnungen erstellt und irgendwann auch eine Schlussrechnung, worin die gezahlten Vorschüsse verrechnet wurden.

Ein halbes Jahr später ruft die Mandantschaft (eine Firma) an und sagt, die Firma ist falsch bezeichnet und sie brauchen eine Korrektur.

Die Schlussrechnung habe ich korrigiert. Muss ich das auch für die ganzen Vorschussrechnungen machen, die sind alle ziemlich umfangreich.

Unser Steuerbüro meldet sich leider nicht :-?
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#2

28.03.2023, 09:03

Moin, mein Bauch sagt nein, die Vorschussrechnungen müssen nicht korrigiert werden. Besteht der Mdt darauf?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
legalspecialist
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#3

28.03.2023, 09:05

Guten Morgen,

ich habe deine Frage so verstanden, dass du die erteilten Vorschussrechnungen nicht "korrigieren" möchtest, da der Mdt. falsch bezeichnet worden ist und die Korrekturen wohl umfangreich sind.
Wenn sich der Fehler tatsächlich nur in der namentlichen Bezeichnung handelt, reicht ein formloses Schreiben aus, wer "der richtige" Rechnungsempfänger ist. Sowas hatten wir auch mal gehabt und da teilte mir das StB mit, dass ein formloses Schreiben ausreichend ist.

Vielleicht hilft dir auch das hier, weiter?

Entspannten Arbeitstag.
Gruß
Oli

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#4

28.03.2023, 10:43

Wenn eine Abschlussrechnung erstellt wurde, sollten die Vorschussrechnungen doch storniert worden sein. Von daher sind die auch nicht zu berichtigen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
suzette
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#5

28.03.2023, 16:41

Ja, Mdt will alle Rechnungen korrigiert haben. Unser Steuerbüro ist derzeit nur per E-Mail erreichbar und rührt sich nicht.

Ich versuche das mal mit dem formlosen Schreiben. Dank an Oliverreinhardt2

Und natürlich danke an alle Helfer!
legalspecialist
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#6

29.03.2023, 08:27

Guten Morgen,

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Gruß
Oli

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suzette
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#7

31.03.2023, 11:53

"Wenn sich der Fehler tatsächlich nur in der namentlichen Bezeichnung handelt, reicht ein formloses Schreiben aus, wer "der richtige" Rechnungsempfänger ist. Sowas hatten wir auch mal gehabt und da teilte mir das StB mit, dass ein formloses Schreiben ausreichend ist."

"Wenn eine Abschlussrechnung erstellt wurde, sollten die Vorschussrechnungen doch storniert worden sein. Von daher sind die auch nicht zu berichtigen."

So kenne ich das ja auch.

Aber der Steuerberater will trotzdem die Korrektur :patsch

Wir haben ja sonst nix weiter zu tun.

Ich mach das jetzt wie vom StB gewünscht, Diskussionen mit ihm bzw. Mdt kosten genauso viel Zeit und Kraft wie die Korrekturen :heul
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