Umsatzsteuer bei unvollständig bezahlten Rechnungen
Verfasst: 29.11.2022, 08:38
Hallo zusammen,
ich wollte aus gegebenem Anlass mal fragen, wie folgendes gehandhabt werden muss:
Manchmal erlässt der RA dem Mandanten nach Rechnungstellung einen Teil des Gesamtbetrags. Infolgedessen wird vom Mandanten nicht der gesamte Betrag gezahlt und damit stimmt die eingenommene (und abzuführende) Umsatzsteuer nicht mit dem Betrag auf der Rechnung überein.
Reicht es, wenn dann auf der ausgedruckten Rechnung für die Buchhaltung handschriftlich notiert wird 'ZE am xxx in Höhe von yyy, darin zzz Umsatzsteuer'?
Oder muss dann die Rechnung korrigiert werden?
Danke
GLinux
ich wollte aus gegebenem Anlass mal fragen, wie folgendes gehandhabt werden muss:
Manchmal erlässt der RA dem Mandanten nach Rechnungstellung einen Teil des Gesamtbetrags. Infolgedessen wird vom Mandanten nicht der gesamte Betrag gezahlt und damit stimmt die eingenommene (und abzuführende) Umsatzsteuer nicht mit dem Betrag auf der Rechnung überein.
Reicht es, wenn dann auf der ausgedruckten Rechnung für die Buchhaltung handschriftlich notiert wird 'ZE am xxx in Höhe von yyy, darin zzz Umsatzsteuer'?
Oder muss dann die Rechnung korrigiert werden?
Danke
GLinux