Hallo zusammen,
eine Akte soll abgelegt werden, allerdings kann ich diese nicht ablegen, da noch vorläufig steuerpflichtige Auslagen von EUR 12,00 für die Aktenversendung noch in der Akte im Ausgang ist. Der Mandant ist nicht mehr auffindbar.
In die Buchhaltung wurde ich angelernt und damals wurde mir gesagt, dass, wenn im Honorar ein Geldeingang ist und die Auslagen nicht mehr einzuholen sind, ich die Auslagen durch Umbuchung aus dem Honorar ausbuchen muss. Irgendwie erscheint es mir hmm weiß nicht komisch. Muss sich denn das Honorar mindern, nur weil man die Auslage nicht mehr einbringen kann?
Ich würde jetzt - gemäß dem was man mir beigebracht hat - wie folgt buchen:
EUR 12,00 Honorar - Ausgang (mit 19% USt)
EUR 12,00 steuerpflichtige Auslagen - Eingang (hier würde ich auch keine USt nehmen).
Meine Frage: Ist die Buchung oben so richtig? Und warum muss ich es aus dem Honorar nehmen und nicht abschreiben???
Herzlichen Dank im Voraus
Ausbuchen von vorl. steuerpfl. Auslagen
- Soenny
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Offene, nicht beizubringende Auslagen werden abgeschrieben, alles andere ist komplett falsch
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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