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15 € Beratungshilfe von Mdt

Verfasst: 13.10.2020, 13:03
von Sternchen12
Hi ihr lieben!

Wir kennen es alle:
Beratungshilfescheine und die losen 15 € die der Mandant einem in die Hände drückt sobald die Rechtsanwaltsberatung vorbei ist.

Meine Frage ist nun:
Wie verbucht ihr das? Als Gebühren, klar, aber wie teilt ihr das eurem Steuerberater mit?
Macht ihr eine Quittung oder eine Rechnung oder schreibt ihr es einfach so auf?
Würde mich mal interessieren wie ihr das macht.
:wink2

Re: 15 € Beratungshilfe von Mdt

Verfasst: 13.10.2020, 13:19
von mrsgoalkeeper
Kein Zahlungseingang ohne Beleg (Rechnung und Quittung)

Re: 15 € Beratungshilfe von Mdt

Verfasst: 14.10.2020, 17:09
von elena94
Rechnung für die Akte schreiben, Quittung für den Mdt. erstellen/ausfüllen. Wenn der Mdt. partout keine Quittung mitnehmen möchte, "weil egal", hefte ich das Original der Quittung einfach zur Akte, der Durchschlag kommt immer in die Buchführung als Beleg.

Re: 15 € Beratungshilfe von Mdt

Verfasst: 25.10.2020, 17:25
von Luckys
Genau wie elena94 bin ich sowohl für das Schreiben der Rechnung als auch der Quittung. Damit solltest du dann keine Probleme seitens des Steuerberaters bekommen.

Beste Grüße

Luckys