Buchhaltung - Fremdgeldkonto/Honorarkonto

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mellimaus
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#1

14.09.2007, 13:11

Ich weiß es gibt ne ganze Menge Themen dazu, aber geb ehrlich zu, ich hab null Ahnung - also bitte nich hauen :oops:

Muss die Buchhaltungsbelege für Steuerberater sortieren. Mandant hatte unsere Teilrechnung bereits im Mai bezahlt. Hatten dann Pfüb auf das KOnto des GEgners gemacht, nun hatte die Bank alles überwiesen. Mandant hat keine Abschlußrechnung bekommen.

Nun meine Frage: Mein Chef hat von den gezahlten Pfüb (auf Fremdgeldkonto eingegangen) einen Teil aufs Honorarkonto als Guthaben (unsere KOsten) und den Rest an Mandanten auch übers HOnorarkonto bezahlt. Was an Mdt. ging waren HF, Nebenkosten, unsere vom Gegner erstatteten Kosten.

Was muss ich jetzt für Buchhaltung beifügen? Könnt ihr mir folgen?

Ich hasse das...

Danke, dank
Janin

#2

14.09.2007, 13:16

du hast doch kontoauszüge vorliegen. oder?

auf dem kontoauszug notierst du den beitrag, der an mandant raus ging als fremdgeld.

buche dann unsere gebühren auf umsatz und mache nen einfach beleg für die buchhaltung (betrag xy von fremdgeld auf umsatz [evtl. noch die ust.]). das reicht bei uns vollkommen.
mellimaus
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#3

14.09.2007, 13:18

ich stell ja nur die Belege zusammen, den Rest macht Steuerberater. Werd das dem dann im Anschreiben erklären. Mal schauen... mein Chef murmelte was wegen der REchnung, die der Mandant bereits bezahlt hat. Aber das stimmt doch nich oder?
Janin

#4

14.09.2007, 13:21

hat gegner doch bezahlt. aber ich stelle dem mandanten trotzdem ne rechnung aus, damit er sieht, was für gebühren entstanden sind und ziehe gleich die Zahlung vom Gegner ab, damit die Rechnung mit "0" endet, nicht damit er mal auf die idee kommt, wir würden bescheißen. so sind wir auf der sicheren seite.
Gast

#5

14.09.2007, 13:25

Du musst dem Steuerberater die Rechnung beilegen über die ZV-Kosten, die im Pfüb enthalten sind, sofern die noch nicht erstellt wurde, sollte dies gemacht werden. Der Rechnungsbetrag X abzüglich das eingegangene Guthaben (Fremdgeld) ergibt den Auszahlungsbetrag an den Mandanten. Wenn das alles in der Rechnung erkennbar ist, reicht diese nebst Kontoauszug. Wenn vorhanden auch noch der Beleg über die Auszahlung an Mandanten.
mellimaus
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#6

14.09.2007, 13:40

na supi, also noch ne Abschlussrechnung an Mdt mit Datum von heute? Sonst stimmen die REchnungsnummer ja nich mehr. Ach schöne Sch... mein Chef is heut so pampig-ätzend...
Janin

#7

14.09.2007, 13:43

oh du arme, lass dich nicht ärgern :kopfhoch

mache ne abrechnung an mandant mit datum von heute. sicher ist sicher.
mellimaus
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#8

14.09.2007, 13:58

Jetzt hab ich das erstmal verstanden. Also GEsamtbetrag wurde vom Drittschuldner auf Fremdgeldkonto bezahlt. DA ich einen Fehler bei der Abrechnung gemacht hatte (hatte knapp 20,00 € vergessen mit im Pfüb geltend zu machen) hat mein Chef alles aufs HOnorarkonto überwiesen und von da aus an Mdt (HF, Zinsen und REchnung, die er bezahlt hat). Und die 20,00 € haben wir sozusagen aus eigener Tasche bezahlt. Also doch keine Abschlussrechnung.

also muss ich im Anschreiben an die Steuerberaterin das doch nur erklären oder?

:ohmann Find das echt :frust
Janin

#9

14.09.2007, 14:01

also ehrlich gesagt, ich arbeite nicht so wie ihr, deshalb kann ich dir jetzt leider nicht mehr weiterhelfen. rufe doch einfach mal beim steuerberater an und frage nach.
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Pepsi
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#10

14.09.2007, 18:05

verstehe gar nicht, was du genau meinst mit Beleg etc..

schickt ihr dem Steuerberater nicht nur die Kontoauszüge und notiert dazu, was was ist, also was Fremdgeld ist usw..
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