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Re: Umsatzsteuerminderung ab 01.07.2020

Verfasst: 06.10.2020, 11:01
von NaAnWi
Ich klinke mich hier mal ein.

Wir bearbeiten diverse verwaltungsrechtliche Verfahren, die sich bekanntlicherweise über mehrere Jahre hinweg ziehen. So z.B. Einreichung Klage im Jahr 2017, Termin zur mündlichen Verhandlung fand aber erst nach dem 01.07.2020 statt.
D.h. obwohl meine Verfahrensgebühr schon vor 3 Jahren entstanden ist, aber wegen Überlastung der Gerichte ein Termin erst jetzt stattfinden konnte, kann ich trotzdem nur 16 % Mehrwertsteuer sowohl für die Verfahrensgebühr, als auch die Terminsgebühr ansetzen??

LG Natalie

Re: Umsatzsteuerminderung ab 01.07.2020

Verfasst: 06.10.2020, 11:39
von Adora Belle
Ja, es geht immer nach der letzten Tätigkeit im Verfahren.