Umsatzsteuerminderung ab 01.07.2020

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NaAnWi
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#41

06.10.2020, 11:01

Ich klinke mich hier mal ein.

Wir bearbeiten diverse verwaltungsrechtliche Verfahren, die sich bekanntlicherweise über mehrere Jahre hinweg ziehen. So z.B. Einreichung Klage im Jahr 2017, Termin zur mündlichen Verhandlung fand aber erst nach dem 01.07.2020 statt.
D.h. obwohl meine Verfahrensgebühr schon vor 3 Jahren entstanden ist, aber wegen Überlastung der Gerichte ein Termin erst jetzt stattfinden konnte, kann ich trotzdem nur 16 % Mehrwertsteuer sowohl für die Verfahrensgebühr, als auch die Terminsgebühr ansetzen??

LG Natalie
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Adora Belle
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#42

06.10.2020, 11:39

Ja, es geht immer nach der letzten Tätigkeit im Verfahren.
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