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Storno von Teilkorrekturrechnung

Verfasst: 28.05.2020, 11:01
von Bienchen1980
Hallo,

ist es möglich eine Teilkorrekturrechnung zu stornieren?

:thx
LG Kerstin

Re: Storno von Teilkorrekturrechnung

Verfasst: 28.05.2020, 11:35
von suzette
Was ist denn bisher genau passiert?

Angenommen, es gab eine Rechnung über 100 €. Unter Teilkorrekturrechnung verstehe ich, damit wurde ein Teil der 100 € storniert, meinetwegen 40 €, dann sind 60 € noch im Soll. Und nun soll es doch bei den 100 € bleiben?

Verstehe ich die Frage so erstmal richtig?

Dann würde ich eine Korrekturrechnung über die weiteren 60 € machen und dann eine völlig neue Rechnung über die 100 €, so wie sie ursprünglich war.

Re: Storno von Teilkorrekturrechnung

Verfasst: 28.05.2020, 11:43
von Anahid
Direktes Storno gibt es da nicht. Kannst Du nur über die Buchhaltung "gerade biegen" oder eben wie oben von suzette beschrieben....auch Rest stornieren und ganz neue Rechnung machen.

Re: Storno von Teilkorrekturrechnung

Verfasst: 28.05.2020, 11:47
von Bienchen1980
Der Mandant hat 0,44 € zuviel gezahlt. Chef meinte, ich solle über diesen Betrag eine Teilkorrekturrechnung machen, was dazu führte, dass ich nun einen Saldo Haben von 0,88 € habe.

Re: Storno von Teilkorrekturrechnung

Verfasst: 28.05.2020, 13:09
von Anahid
Dann mach eine Mandantenkontobuchung mit 8 = Rechtsanwaltshonorar. Aber pass auf, dass der Haken raus ist, dass da nicht eine Rechnungsnummer vergeben wird. Unabhängig davon hätte ich die 0,44 € umgebucht auf Zinserträge. Denn so müsst Ihr ja eigentlich eine Rechnung stellen, da auf Honorar immer Mehrwertsteuer zu zahlen ist.