Guten Morgen,
ich habe eine buchhalterische Frage zu einer Rechnung:
Wir haben in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit eine Rechnung über das gerichtliche Verfahren erstellt über einen Betrag in Höhe von 1.449,42 €.
Auf diese Rechnung hat der Mandant 400,00 € SB zu zahlen, die RSV hat schon den Rest in Höhe von 1.049,42 € gezahlt.
RA sagt nun jetzt, dass er den SB vom Mandanten nicht haben möchte, da es sich um einen Familienangehörigen handelt.
Wie verfährt man nun mit den 400,00 € SB? Müssen diese dann aus dem Konto ausgebucht werden?
Liebe Grüße
RA verzichtet auf SB, ausbuchen?
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