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Fremdgeld durch Überzahlung auf Anderkonto

Verfasst: 11.12.2019, 11:08
von Frau Geheimrat
Hey,

ich habe auf dem Anderkonto mehrere Beträge aus unterschiedlichen Jahren liegen, die alle aus Überzahlung bzw. Doppelzahlung eingegangen sind. Gerne hätte ich diese damals direkt wieder an den Absender geschickt, nur mein Vorgesetzter war da anderer Meinung, nämlich dass wir das schön erst einmal behalten und erst wenn wir aufgefordert werden, zurück zahlen. Nun, wir wurden leider nie aufgefordert, zurückzuzahlen. :angst

Wie bekomme ich diese Beträge wieder aus den Büchern raus? Eine Rücküberweisung fällt teilweise aus, da es betreffende Empfänger nicht mehr gibt. :roll:

VG
Frau Geheimrat

Re: Fremdgeld durch Überzahlung auf Anderkonto

Verfasst: 11.12.2019, 13:50
von Anahid
Tja....schwierig....von "nicht korrekt" reden wir hier mal gar nicht. Fragt sich um was für Beträge es sich handelt. Kann man die ggf. als Zinszahlungen deklarieren? Eigentlich sollte hier Dein Vorgesetzter eine Anweisung geben, wie mit diesen Beträgen verfahren werden soll.

Re: Fremdgeld durch Überzahlung auf Anderkonto

Verfasst: 11.12.2019, 13:56
von TipsyJersey
Unser Steuerberater meinte mal, dass nicht ausgezahltes Fremdgeld nach einer gewissen Zeit (mehrere Jahre) als Honorar gewertet wird. Mal Rücksprache mit dem Steuerbüro halten

Re: Fremdgeld durch Überzahlung auf Anderkonto

Verfasst: 11.12.2019, 14:18
von icerose
Anahid hat geschrieben:
11.12.2019, 13:50
von "nicht korrekt" reden wir hier mal gar nicht.
Sehr richtig.
Leider hatte ich sowas aber auch schon und wurde angewiesen, für Betrag X eine Honorarrechnung zu schreiben, damit der Betrag auf´s Geschäftskonto transferiert werden kann. Man könnte ggf. auch alte (uneinbringbare) Auslagen wieder aktivieren und darauf umbuchen. Mehr fällt mir dazu nicht ein.