Sonderzahlung an Minijobberin

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Ramona A.
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#1

05.11.2019, 12:15

Hallo,
bei uns hat sich folgende Situation ergeben:
Eine Kollegin ist aufgrund eines Schlaganfalles seit dem 14.09. krank. Sie wird ab Dezember mit der Wiedereingliederung beginnen, ab Januar wird sie dann wieder normal arbeiten -so die Prognose-
Um nunmehr den Betrieb im Büro aufrecht zu erhalten, hat unsere 450,-- €-Kraft Überstunden gemacht, die sie ja eigentlich gar nicht machen darf. Es wird auch schon nach weiterem Personal geschaut, allerdings geht das ja nicht so kurzfristig.
Wir überlegen jetzt, wie wir mit den Überstunden umgehen. Abfeiern ist ja eine Möglichkeit, allerdings belastet dass dann ja wieder die zurückkommende Kollegin, da sie dann keine Hilfe hat, wäre also nicht so gut.
Unser Steuerberater hat erklärt, dass es durchaus die Möglichkeit gibt, in einem solchen Fall der 450,-- €-Kraft einen einmaligen Betrag zur Abgeltung der Überstunden auszuzahlen. Man soll den Sachverhalt schildern, die AU der kranken Kollegin beifügen und dieses dann zur Personalakte nehmen. Steuerliche Nachteile würden der Kollegin dadurch nicht entstehen.
Hat jemand so etwas schon einmal gemacht? Gibt es da wirklich keine Probleme?
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Anahid
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#2

05.11.2019, 13:06

Das ist keine Buchführungsfrage, sondern eine gewünschte Rechtsberatung. Fragt das Euren Steuerberater.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Soenny
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#3

05.11.2019, 13:40

:sorry das ist laut Forenregeln nicht erlaubte Rechtsberatung Bild

Deshalb :closed


http://www.foreno.de/foreno-hinweise.php --> Nr. 8

:thx
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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