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Buchung bei Terminsvertretung und Gebührenteilung

Verfasst: 10.04.2019, 12:49
von akn
Ich habe eine Terminsvertetung übernommen, wobei die Beauftragung im Namen des Mandanten erfolgte und zwischen dem Kollegen und mir Gebührenteilung vereinbart wurde.

Auf den Mandanten habe ich eine Rechnung über meine Kosten als Terminsvertreter ausgestellt. Der Prozessbevollmächtigte hat die Kosten zur Festsetzung angemeldet, mir gegenüber eine "Guthabenabrechnung auf Grundlage der Gebührenteilung" ausgestellt und den mir zustehenden Betrag überwiesen.

Wie wird ein solcher Vorgang gebucht?

Re: Buchung bei Terminsvertretung und Gebührenteilung

Verfasst: 10.04.2019, 14:57
von Anahid
Arbeitest Du mit Aktenkonten?

Re: Buchung bei Terminsvertretung und Gebührenteilung

Verfasst: 10.04.2019, 15:06
von akn
Konkret arbeite ich mit advoware. Die Software umfasst Mandanten- und Finanzbuchhaltung. In der Mandantenbuchhaltung können die Buchungen auf folgende Konten verteilt werden: Vergütung, Merkposten, durchlaufende Posten, Fremdgeld. Die Rechnung an den Mandanten ist auf dem Vergütungskonto gebucht.

Re: Buchung bei Terminsvertretung und Gebührenteilung

Verfasst: 10.04.2019, 15:15
von Anahid
Ja das passt, so läuft das bei RA-Micro auch. Die Zahlung des Kollegen buchst Du ganz normal auf Deine Rechnung. Da bleibt ja dann noch ein Restbetrag offen und den buchst Du als Gutschrift aus. Als Beleg hast Du ja die Rechnung des Kollegen.

Wie genau man das allerdings richtig in Advoware bucht, weiß ich leider nicht. Aber vielleicht kann dazu hier noch jemand etwas ausführen, der auch dieses Programm besitzt.

Re: Buchung bei Terminsvertretung und Gebührenteilung

Verfasst: 10.04.2019, 15:40
von akn
Vielen Dank, das entspricht auch dem, was ich mir bisher überlegt habe.

Aufgrund des Gebührenunterschreitungsverbots im Verhältnis zur Mandantschaft (§ 49b Abs. 1 BRAO) hatte ich nur Bedenken, den Restbetrag einfach auszubuchen. Praktisch wird man die finanzbuchhalterische Seite wohl aber isoliert betrachten können/müssen.

Re: Buchung bei Terminsvertretung und Gebührenteilung

Verfasst: 10.04.2019, 16:31
von Anahid
Du kannst aber auch, wenn Du mit Deiner Rechnung an den Mandanten nicht arbeiten willst, über die Rechnung eine Gutschrift erteilen, damit die aus Deiner Buchhaltung raus ist und dann den Rechnungtsbetrag des Kollegen als Deine Rechnung zum Soll stellen, was ja dann auch wieder durch die Zahlung des Kollegen ausgeglichen würde. Es gibt also zwei Möglichkeiten, das Konto "glatt" zu bekommen.