Buchhaltung an Steuerberater abgeben

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Jara
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#1

19.02.2019, 08:53

Guten Morgen zusammen,

die Buchhaltung soll bei uns zu einem Steuerberater abgegeben werden. Wir haben sowieso kein Anwaltsprogramm, bisher
hatten wir einfach ein eigenes Buchhaltungsprogramm.

Dort konnte ich aktenbezogen Buchungen ausdrucken, so ähnlich wie das Aktenkonto bei RA-Micro.

Der Steuerberater kann uns nun eine Liste über die Ein- und Ausgänge beim Fremdgeld schicken, aber kein Aktenkonto.

Wie machen das andere Büros - falls es die noch gibt - die die Buchhaltung beim Steuerberater erledigen lassen und kein RA-Micro haben?

Ich weiß, dass das ziemlich altmodisch ist, ist es aber nun einmal :mrgreen:
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Anahid
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#2

19.02.2019, 09:00

Ich kann Dir nur sagen, wie wir das früher gemacht haben. In jeder Akte hatten wir vorne ein Handaktenkonto eingeheftet und da wurden mit der Hand Ein- und Ausgänge eingetragen. Auch wenn die Buchhaltung über den Steuerberater läuft, muss zumindest gewährleistet sein, dass Du weißt, welche aktenbezogenen Gelder (geht ja nicht nur um Fremdgelder, sondern auch um Honorare) gezahlt wurden.
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AliceImWunderland
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#3

19.02.2019, 09:09

Wir haben in jeder Akte vorne ein Handaktenblatt, auf dem alle Geldein- und -ausgänge festgehalten werden.

Zusätzlich hierzu bekommen wir von unserem Steuerberater jeden Monat eine OPOS-Liste zugeschickt, auf dem zu allen Akten die Buchungen erfasst sind, und war für jede Akte einzeln. So können wir dann kontrollieren, ob alle Zahlungsvorgänge in der Akte erfasst sind. Manchmal passiert es, dass eine GK-Zahlung vergessen wird einzutragen oder so. :pfeif
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Feldhamster
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#4

19.02.2019, 09:26

Wir haben auch in jeder Akte wir vorne ein Handaktenblatt, auf dem wir per Hand Ein- und Ausgänge eintragen unterteilt nach Honorar, Auslagen (z.B. GK) und Fremdgeld. Auf den Kontoauszügen vermerken wir dann per Hand, ob es sich bei den jeweiligen Zahlungen um Zahlungen für Akten handelt oder kanzleiinterne Ausgaben (z.B. Literatur). Dafür verwenden wir die Kontennummern, die unsere Steuerberaterin in Datev buchen muss. Diesbezüglich haben wir von ihr eine Liste erhalten. Die so "verhübschten" Kontoauszüge schicken wir dann der Steuerberaterin, die in Datev bucht.
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#5

19.02.2019, 11:02

Wir tragen natürlich auch in der Handakte alle Zahlungen ein. Das wird auch so weitergemacht.

Unsere Steuerberaterin hat auch diese "OPOS-Liste", aber dort sind nur Fremdgelder drin keine Honorare.

Ich bräuchte doch wenn ich die Akte z. B. ablege ein eigenes Aktenkonto zum abheften, damit man sehen kann, ob alles
richtig verbucht ist, oder braucht man das gar nicht zwingend?

Vielleicht ist es auch so in Ordnung und ich mache mir zuviele Gedanken?
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Anahid
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#6

19.02.2019, 12:27

Ihr legt noch in Papierform ab, oder? Aber dann hast Du doch ein Aktenkonto, wenn Ihr das in der Handakte so führt, wie Du das beschreibst. :kopfkratz
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#7

19.02.2019, 13:44

Ja, das stimmt!!! Ich habe dann eben nur kein elektronisches Aktenkonto mehr...

Und irgendwie dachte ich heute, dass das evtl. nicht reicht um die Buchhaltung korrekt zu machen!?

Ja, so muss man es wohl sehen, dass es ausschließlich das per Hand geführte Aktenkonto in der Akte gibt!

DANKE
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