Aktenversendungspauschale - Buchung?

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Sabrina1980
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#1

28.08.2007, 12:53

Hallo habe da mal wieder ein Problem.

Ich wollte heute zum ersten Mal die Aktenversendungspauschale im Kostenblatt buchen, so wie es seit neusten von den Finanzämtern gewünscht ist.

Hierbei stellt sich mir aber ein Problem. Ich buche im Kostenblatt 12,00 € netto ein mit Erhalt der Rechnung von der Bußgeldstelle. Wenn ich dann meinen Kontoauszug bekomme, wo die Überweisung drauf ist, buche ich die 12,00 € wie und wohin.
Früher habe ich 12,00 € Auslagen ins Aktenkonto sowie ins Journal gebucht und jetzt?

Wie macht Ihr das?
Liebe Grüße


Sabrina
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butterflybabe
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#2

28.08.2007, 12:55

Soweit ich weiß, müsstest du ein extriges Sachkonto einrichten und deses Konto dann bei Belastung des Kontos bebuchen.
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Curry
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#3

28.08.2007, 13:04

Tut mir leid, ich bin in der Buchhaltung ja noch nicht so drin. Aber weshalb soll das jetzt anders gebucht werden???
Curry

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Kimmy

#4

28.08.2007, 13:05

Ja, genauso isses. Wir haben da jetzt zwei "Auslagenkonten". Eines, auf das wir die Auslagen ohne USt. einbuchen und ein neues, auf das dann Auslagen zzgl. USt. reinkommt. Musst mal bei RA-Micro nachfragen. Die haben uns da geholfen beim Einrichten von diesem neuen Konto.
Ganz schön ätzend, wie man da jetzt aufpassen muss bei den Abrechnungen ...
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butterflybabe
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#5

28.08.2007, 13:06

Darum nehmen wir u.a. auch aus diesem Grund keine Umsatzsteuer auf Auslagen.
Sabrina1980
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#6

28.08.2007, 13:08

@butterflybabe

Und was ist, wenn Ihr ne Steuerprüfung habt? Ich denke man muss das jetzt zwingend so machen?
Liebe Grüße


Sabrina
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Curry
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#7

28.08.2007, 13:13

Ach so, wegen der USt.
Menno, bin heute nicht so schnell im Denken...

Also wir machen das auch noch nicht, wir lassen das gerade noch vom Steuerberater prüfen. Da war ja letztens schon wieder so ein verwirrender Artikel von der RAK Stuttgart...
Curry

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butterflybabe
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#8

28.08.2007, 13:14

Wir haben das mit unserem Steuerberater abgeklärt. Der war vor ca. 1 Monat auf einem Seminar, wo dieses Thema ausgibig behandelt wurde. Die Steuerberater, die an dem Seminar teilnahmen einschießlich des Referenten und einigen Autoren für Literatur für Steuerberater sind der Meinung, dass hier keine Umsatzsteuer anfällt, da deutlich ist, dass der RA nicht in eigenem Namen die Auskunft begehrt, sondern für seinen Mandanten.

Das Thema ist ja erst aufgekommen, als irgendwer einen Aufsatz darüber geschrieben hat.

Bei einer Steuerprüfung kommt es ja immer auf die Meinung des Prüfers an. Eine Vorschirft, dass hierauf UST besteht, gibt es ja direkt nicht.
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Pepsi
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#9

28.08.2007, 13:46

butterflybabe: eine vorschrift gibt es schon

Sabrina: du musst ein neues Konto anlegen und zwar müsste das so in dem Bereich 4781 oder so sein.. ich habe zwei angelegt, eins mit USt und eins für Auslagen ohne.. ich mag jetzt nicht zum xten mal nachgucken, wo das VIdeo von RA MIcro genau ist, benutze mal die SUche, dann findest du zig Threads, wo ich das schonmal erklärt habe, ansonsten findest du das VIdeo auf www.ramicro.de Elearning Center oder so und dann bei GEbühren
Sabrina1980
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#10

28.08.2007, 13:51

@ pepsi

Vielen Dank. Werde gleich mal nachschauen. Chef ist im Urlaub, da habe ich Zeit zum Suchen.
Liebe Grüße


Sabrina
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