Wiederaufnahme in einer Owi-Sache

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ReFaEA
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#1

08.06.2018, 14:00

Hallo,

ich wollte fragen welche Gebühren bzw. was alles bei einem Wiederaufnahmeverfahren in einer Owi-Sache abgerechnet werden kann.
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Adora Belle
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#2

08.06.2018, 14:30

Ist das eine Lernfrage, oder eine Frage zu einem konkreten Sachverhalt den Du abrechnen sollst? Was weißt Du denn schon über die Wiederaufnahme? Hast Du schon mal ins Gesetz geschaut?

Btw: Falsches Unterforum.
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#3

08.06.2018, 14:40

Ich soll in einer Owi-Sache eine Abrechnung machen und weiß nur, dass man da die Verfahrensgebühr nach Nr. 5109 VV RVG abrechnet und nochmals die Auslagenpauschale. Mein Chef ist aber der Meinung, dass da mehr in die Rechnung kommt und ich habe sonst nichts gefunden.
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#4

08.06.2018, 14:56

Wenn kein Termin stattgefunden hat, war es das. Die Wiederaufnahme ist im Teil 5 ganz anders geregelt als in Teil 4. Du hast recht, der Chef liegt falsch.
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#5

08.06.2018, 15:03

okay Dankeschön nochmals:)
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