Also noch einmal klarstellend:
Wir haben den Vergütungsfestsetzungsantrag zusammen mit dem Antrag auf Festsetzung der Wahlanwaltsvergütung gemacht (ein Dokument). Aufgrund des ersteren hat der KFA/Vergütungsfestsetzungsantrag eine Rechnungsnummer, der KFB gem. 126 natürlich nicht. Mein Chef möchte - so ergab eine entsprechende Nachfrage meinerseits - einen Beleg mit Rechnungsnummer für die Zinsen.
KFB gem. § 126; Rg. als Beleg erstellen?
- Anahid
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Okay....das ist totaler Quatsch. Sorry. Aber wie stellt er sich denn das vor? Du kannst doch keine Rechnung über Zinsen erstellen.mücki hat geschrieben:Mein Chef möchte - so ergab eine entsprechende Nachfrage meinerseits - einen Beleg mit Rechnungsnummer für die Zinsen.
Wie gesagt, ich erstelle hier bei Zinsen keine Rechnungen, sondern die werden einfach auf Zinserträge gebucht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- mücki
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Zumal - wenn ich für die Zinsen eine Rechnung schreiben würde - ja auf diese dann auch USt gezahlt werden muss, was sonst nicht der Fall ist. Ich lass die Akte jetzt erstmal liegen und warte mal einen Tag ab, an dem er so richtig gute Laune hat und spreche ihn dann nochmal drauf an.
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