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Weitere Vergütugn buchen

Verfasst: 02.03.2018, 10:41
von Muschel
Wir haben in einer bereits abgelegten Akte die weitere Vergütung vom Gericht bekommen, da VKH mit Ratenzahlung. Dazu gibt es ja keine Rechnungsnummer, da die ja bei der VKH Abrechnung einfach unten angefügt wurde.

Muss ich jetzt erst eine neue Rechnung erstellen damit ich einen ordentlichen Beleg für die Buchhaltung habe?

Re: Weitere Vergütugn buchen

Verfasst: 02.03.2018, 10:43
von Anahid
Ja, musst Du. ;)

Re: Weitere Vergütugn buchen

Verfasst: 02.03.2018, 10:46
von Soenny
Grundsatz der Buchhaltung:

Keine Buchung ohne Beleg!

Re: Weitere Vergütugn buchen

Verfasst: 02.03.2018, 10:48
von Muschel
Supi, vielen Dank!