Wir haben in einer bereits abgelegten Akte die weitere Vergütung vom Gericht bekommen, da VKH mit Ratenzahlung. Dazu gibt es ja keine Rechnungsnummer, da die ja bei der VKH Abrechnung einfach unten angefügt wurde.
Muss ich jetzt erst eine neue Rechnung erstellen damit ich einen ordentlichen Beleg für die Buchhaltung habe?
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- Soenny
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Keine Buchung ohne Beleg!
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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