Weitere Vergütugn buchen

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Muschel
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#1

02.03.2018, 10:41

Wir haben in einer bereits abgelegten Akte die weitere Vergütung vom Gericht bekommen, da VKH mit Ratenzahlung. Dazu gibt es ja keine Rechnungsnummer, da die ja bei der VKH Abrechnung einfach unten angefügt wurde.

Muss ich jetzt erst eine neue Rechnung erstellen damit ich einen ordentlichen Beleg für die Buchhaltung habe?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Anahid
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#2

02.03.2018, 10:43

Ja, musst Du. ;)
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#3

02.03.2018, 10:46

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Keine Buchung ohne Beleg!
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Muschel
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#4

02.03.2018, 10:48

Supi, vielen Dank!
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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