Arztberichte und Katasterauszüge als Honorarauslagen?
Verfasst: 11.02.2018, 13:15
Hallo,
ist die Kanzlei Kostenschuldner der Verauslagten Kosten, sind diese dann mwSt-pflichtige Honorarauslagen. Allgemein ist ja so, dass
1.) Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten keine Honorauslagen, sondern durchlaufende Posten, sind;
2.) Aktenversendungspauschale sowie Anfragen bei Behören (EMA-Anfrage, Gewerbeanfrage u.a.) Honorauslagen sind.
Und wie bucht Ihr die Kosten für
3.) Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
4.) Arztberichte
5.) Gutachten (z.B. im Verkehrsrecht)
Als Honorarauslagen oder als Durchlaufende Posten ohne MwSt?
Wir buchen Nr. 3 als Honorarauslagen, denn unsere Kanzlei wird auf der Rechnung auch als Schuldner angegeben. Nr. 4+5 buchen wir jedoch weiterhin als Verauslagte Kosten ohne MwSt, allerdings bin ich mir nicht sicher ob das richtig ist. Bei Nr. 4 übermitteln wir an die Ärzte ein bürogefertigtes Formular, dass keinen eindeutigen Rechnungsschuldner ausweist und wir bekommen dann das Formular vom Arzt ausgefüllt mit einer handschriftlichen Arztkostenberechnung auf der letzten Seite zurück. Allerdings bekommen wir teilweise auch Arztberichte, die vom Arzt komplett selbst gefertigt und ausgefüllt wurden, mit unserer Büroadresse als Kostenschuldner auf der ersten Seite oben.
Daher würde mich sehr interessieren, wie Ihr Nr. 3 bis Nr. 5 bucht.
Gruss
ist die Kanzlei Kostenschuldner der Verauslagten Kosten, sind diese dann mwSt-pflichtige Honorarauslagen. Allgemein ist ja so, dass
1.) Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten keine Honorauslagen, sondern durchlaufende Posten, sind;
2.) Aktenversendungspauschale sowie Anfragen bei Behören (EMA-Anfrage, Gewerbeanfrage u.a.) Honorauslagen sind.
Und wie bucht Ihr die Kosten für
3.) Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
4.) Arztberichte
5.) Gutachten (z.B. im Verkehrsrecht)
Als Honorarauslagen oder als Durchlaufende Posten ohne MwSt?
Wir buchen Nr. 3 als Honorarauslagen, denn unsere Kanzlei wird auf der Rechnung auch als Schuldner angegeben. Nr. 4+5 buchen wir jedoch weiterhin als Verauslagte Kosten ohne MwSt, allerdings bin ich mir nicht sicher ob das richtig ist. Bei Nr. 4 übermitteln wir an die Ärzte ein bürogefertigtes Formular, dass keinen eindeutigen Rechnungsschuldner ausweist und wir bekommen dann das Formular vom Arzt ausgefüllt mit einer handschriftlichen Arztkostenberechnung auf der letzten Seite zurück. Allerdings bekommen wir teilweise auch Arztberichte, die vom Arzt komplett selbst gefertigt und ausgefüllt wurden, mit unserer Büroadresse als Kostenschuldner auf der ersten Seite oben.
Daher würde mich sehr interessieren, wie Ihr Nr. 3 bis Nr. 5 bucht.
Gruss