Arztberichte und Katasterauszüge als Honorarauslagen?

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dc10
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#1

11.02.2018, 13:15

Hallo,

ist die Kanzlei Kostenschuldner der Verauslagten Kosten, sind diese dann mwSt-pflichtige Honorarauslagen. Allgemein ist ja so, dass

1.) Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten keine Honorauslagen, sondern durchlaufende Posten, sind;
2.) Aktenversendungspauschale sowie Anfragen bei Behören (EMA-Anfrage, Gewerbeanfrage u.a.) Honorauslagen sind.

Und wie bucht Ihr die Kosten für

3.) Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
4.) Arztberichte
5.) Gutachten (z.B. im Verkehrsrecht)


Als Honorarauslagen oder als Durchlaufende Posten ohne MwSt?

Wir buchen Nr. 3 als Honorarauslagen, denn unsere Kanzlei wird auf der Rechnung auch als Schuldner angegeben. Nr. 4+5 buchen wir jedoch weiterhin als Verauslagte Kosten ohne MwSt, allerdings bin ich mir nicht sicher ob das richtig ist. Bei Nr. 4 übermitteln wir an die Ärzte ein bürogefertigtes Formular, dass keinen eindeutigen Rechnungsschuldner ausweist und wir bekommen dann das Formular vom Arzt ausgefüllt mit einer handschriftlichen Arztkostenberechnung auf der letzten Seite zurück. Allerdings bekommen wir teilweise auch Arztberichte, die vom Arzt komplett selbst gefertigt und ausgefüllt wurden, mit unserer Büroadresse als Kostenschuldner auf der ersten Seite oben.

Daher würde mich sehr interessieren, wie Ihr Nr. 3 bis Nr. 5 bucht.

Gruss
;)
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mücki
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#2

14.02.2018, 13:17


Es kommt darauf an, wer der Kostenschuldner ist. Ist der Mdt. Kostenschuldner = durchlaufender Posten (ohne USt), ist der RA Kostenschuldner = Honorarauslagen (mit USt).

Bei z.b. Einwohnermeldeamtsanfragen oder Auszügen aus Registern, die der Anwalt anfordert, ist er i.d.R. auch Kostenschuldner, sodass die USt berechnet werden muss. Es sei denn, die entsprechenden Auskünfte werden im Namen und auf Rechnung des Mandanten beantragt. Dann ist nämlich der Mandant wieder Kostenschuldner.

Die Antwort auf deine Frage hinsichtlich Pkt. 3 - 5 lautet also: Es kommt drauf an. Unter Zugrundelegung deiner Schilderung würde ich aber davon ausgehen, dass ihr Kostenschuldner sowohl für die Arztberichte, als auch Gutachten seid und diese Kosten als Honorarauslagen gebucht werden müssen. Ergibt sich nämlich aus dem "Antrag" nichts anderes, ist automatisch der "Antragsteller" der Kostenschuldner.

Alternativ kann man solcherlei Rechnungen auch direkt an Mdt. weiterreichen und diesen "direkt zahlen" lassen, damit erledigt sich das Buchungsproblem :yeah (Ja, ich weiß, dass das unrealistisch ist)
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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