Ich habe einige Beiträge bereits hier durchgelesen, aber nicht das passende gefunden:
Sachverhalt: Weihnachtsfeier = "nur Mittagessen" mit Chefin, mir als Mitarbeiter, deren Lebensgefährte, der gleichzeitig Mitarbeiter ist, weil er sich um die EDV kümmert. Vertrag hat er allerdings nicht, also werde ich das so auch nicht durchbekommen. Nach lesen der Beiträge dazu hab ich das Buchen wie folgt verstanden:
erst Vorsteuer rausrechnen, weil 100 % abziehbar
Nettobetrag durch Teilnehmerzahl
mein Anteil: freiwillige soziale Aufwendungen lohnsteuerfrei
Chefin und Lebensgefährte: sonstige betriebliche Aufwendungen
Trinkgeld?
Wäre das korrekt?
Was ich nicht kapiere: Wann sind es Bewirtungskosten, die 70/30 % gebucht werden müssen? Bei reinen Geschäftsessen; z.B. meine Chefin fährt öfter in die anderen Standortkanzleien für "dienstliche" Besprechung mit den anderen Partnern oder trifft sich mit ihrem Steuerberater.
Wie buche ich das Trinkgeld in dem jeweiligen Fall?
(Auf dem Bon "Weihnachtsessen" steht es als TIP und ist ohne Steuern.)
Wir haben leider noch immer keinen Steuerberater, den ich fragen könnte. Vielleicht mag mir noch mal jemand helfen?
RAM Buchen Weihnachtsfeier
- Eine wie jede
- Forenfachkraft
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- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
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- Wohnort: Janz weit draußen
Der Dienstweg ist der Weg vom Holzweg in die Sackgasse.
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3050
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
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https://www.impulse.de/recht-steuern/st ... 17713.html
Würde sagen, sie und er zus. 110€ max brutto
https://www.haufe.de/finance/buchfuehru ... 10966.html
70% ist es bei Geschäftspartnern, also nicht Mitarbeiten
Trinkgeld weiss ich leider nicht
Würde sagen, sie und er zus. 110€ max brutto
https://www.haufe.de/finance/buchfuehru ... 10966.html
70% ist es bei Geschäftspartnern, also nicht Mitarbeiten
Trinkgeld weiss ich leider nicht