Rechtsschutz buchen, dann zahlt Gegner

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Filly
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#1

02.02.2018, 18:41

Hallo,
bei uns in der Kanzlei ist eine Frage aufgetaucht.

Wir machen für einen Mandanten im Rahmen einer Sache unsere Rechtsanwaltkosten als Verzugsschaden geltend, d.h. der Gegner bekommt unsere Gebühren aufgebrummt. Der Mandant hat eine Rechtsschutzversicherung. Hier haben wir den gleichen Betrag als Kostenvorschuss angefordert. Die Rechtsschutz hat auch prompt bezahlt. Dieses Geld haben wir in RA Micro in Gebühren gebucht. 2 Tage später bezahlt der Gegner. Jetzt haben wir wieder auf Gebühren gebucht.

Was jetzt noch folgt ist die Gebührenrückzahlung an die Rechtsschutzversicherung. Auch klar. Das kann ich mit Gebührenrückzahlung wieder rausbuchen.
Das Konto müsste dann wieder stimmen.

Dieses System wurde bisher immer so gebucht und es gab keine Probleme mit dem FA.

Jetzt ist die Frage aufgekommen, das man das Geld von der Rechtsschutzversicherung eigentlich in Fremdgeld buchen müsste, da es ja nicht vom Mandanten ist.
Ist das wirklich so? Wie würdet ihr den Fall verbuchen?

Danke für die Antworten
Filly
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Soenny
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#2

02.02.2018, 18:46

Verstehe nicht was du meinst. Wenn ihr der RSV eine Kostenrechnung (Adressat ist der Mandant) geschickt habt, steht der Rechnungsbetrag im Soll. Die RSV zahlt (für den Mandanten), also wird auch auf Gebühren gebucht. Zahlt dann der Gegner auch diesen Betrag, gehört er ins Fremdgeld und muß an den weitergeleitet werden, der gezahlt hat bzw. bei Quotenvorrecht halt entsprechend an den, dem es zusteht.
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#3

02.02.2018, 18:48

:zustimm So wird das bei uns auch gehandhabt.
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#4

02.02.2018, 18:57

Soenny hat geschrieben:Verstehe nicht was du meinst. Wenn ihr der RSV eine Kostenrechnung (Adressat ist der Mandant) geschickt habt, steht der Rechnungsbetrag im Soll. Die RSV zahlt (für den Mandanten), also wird auch auf Gebühren gebucht. Zahlt dann der Gegner auch diesen Betrag, gehört er ins Fremdgeld und muß an den weitergeleitet werden, der gezahlt hat bzw. bei Quotenvorrecht halt entsprechend an den, dem es zusteht.
Wir haben keine Rechnung gemacht, sondern einen Schreiben an die Rechtsschutz geschickt und den Betrag unserer Kosten angefordert. Diesen Betrag, sprich unsere Anwaltskosten haben wir als Verzugsschaden beim Gegner geltend gemacht. Es gibt aktuell keine Rechnung. Die Rechtsschutzversicherung hat den Betrag als Kostenvorschuss gezahlt. Ich glaube, dass wir dann überhaupt keine Rechnung mehr machen.

Da der Gegner bezahlt hat, ist der Fall auch erledigt.

Wie buche ich denn dann aus? Ich würde das Fremdgeld ausbuchen? Bin jetzt total verwirrt.

Danke für die schnelle Antwort.
Filly
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#5

02.02.2018, 19:03

Ihr müsst in jedem Fall dem Mandanten eine Kostenrechnung zukommen lassen. Anders könnt Ihr nichts vom Gegner fordern, und auch der RSV gegenüber müsstet Ihr eigentlich angeben, dass der Mandant zeitgleich eine Rechnung erhält, wenn Ihr dort Eure Vergütung oder einen Vorschuss anfordert.
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Soenny
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#6

02.02.2018, 20:40

Ich würde das Fremdgeld ausbuchen?
:angst wie ausbuchen? Nein, zurückzahlen an die Rechtsschutzversicherung, der Gegner hat doch gezahlt.
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#7

03.02.2018, 08:07

Soenny hat geschrieben:
Ich würde das Fremdgeld ausbuchen?
:angst wie ausbuchen? Nein, zurückzahlen an die Rechtsschutzversicherung, der Gegner hat doch gezahlt.
Ja, klar wird eine Überweisung gemacht. Wie buche ich den Zahlungseingang dann?
Auszahlung Fremdgeld? Gebührenrückzahlung?

Viele Grüße
Filly
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#8

06.02.2018, 07:38

* Ja, klar wird eine Überweisung gemacht. Wie buche ich den Zahlungseingang dann?
Auszahlung Fremdgeld? Gebührenrückzahlung? Auszahlung Fremdgeld? Gebührenrückzahlung? *

Du meinst sicher: "Zahlungsausgang".

Wenn der Überschuss im Fremdgeld drinsteht, dann nimmst du "Auszahlung Fremdgeld". Wenn er in den Gebühren steht, dann Gebührenrückzahlung.
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mücki
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#9

06.02.2018, 11:34

@Fily:

Nach deiner Schilderung hoffe ich wirklich, dass ihr RA Micro nur für die Aktenbuchung (also "interne Buchhaltung") und nicht als "Kanzleibuchungssoftware" benutzt. Ihr habt nämlich im Prinzip schon eure erste Buchung falsch gemacht. Ihr solltet dringend über den Grundsatz "keine Buchung ohne Beleg" nachdenken und besprechen, wie ihr das in Zukunft korrekt handhabt.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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#10

06.02.2018, 20:50

Wenn wir Geld von der RS verlangen, dann bekommt die eine Rechnung (an den MA adressiert - Abschrift nicht unterschrieben). Gleichzeitig buchst du ja den Rechnungsbetrag im Aktenkonto ins Minus. Wenn dann die RS zahlt, dann wird das auf Gebühren gebucht und dein Aktenkonto ist (idealerweise) wieder auf Null.

Wenn dann die Kostenerstattung kommt, buchen wir das immer gleich auf Fremdgeld und leiten es an die RS weiter. Gebucht wird dann das als Auszahlung Fremdgeld.

Wenn du das so buchst, wie du das geschrieben hast, dann passt ja auch dein Aktenkonto nicht (mehr). Du hast dann Betrag xy im Plus und die Kostenerstattung auch nochmal. Wenn du dann Gebührenrückzahlung machst, dann hast du den Rechnungsbetrag quasi im Plus zuviel im Aktenkonto. Da bekommt unsere Buchhalterin die totale Krise und frisst dich fast. Irgendwann hat über das Aktenkonto dann keiner mehr einen Überblick und man weiß nicht mehr, wie man das Geld verbuchen soll.

(ich hoffe ich habe das jetzt alles so richtig verstanden)
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