Hallo,
wir haben hier eine Schuldnerin, die zahlt auf eine Forderung von noch über 2.000 € Raten in Höhe von 10,00 € monatlich, und zwar auf unser Konto. Da dies einen großen Aufwand für unsere Buchhaltung bedeutet, hatten wir sie aufgefordert, alle 3 Monate 50,00 € zu zahlen, was sie nicht macht. Kann ich für die Buchungen Gebühren nehmen? Vielleicht bekäme ich die Dame, die - vermutlich um unsere Mandantin zu ärgern nur 10,00 € zahlt - dazu, wenigstens mal höhere Raten zu zahlen, wenn ich ihr eine Rechnung für die Buchungen schicken könnte. Finde aber nichts, ob und in welcher Höhe ich jeweils Gebühren nehmen könnte.
Der Beruf hier hat einen Vor- und einen Nachteil - man lernt nie aus
Gebühren für Ratenzahlung?
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Du könntest ihr allenfalls erklären, dass für jede Rate Hebegebühren i.H.v. 1% anfallen, die Ihr bei höheren Raten nicht geltend machen würdet. Ob sie das abschreckt, sei dahingestellt. Die andere Variante wäre nur noch, die Ratenzahlung in dieser Höhe ganz und gar zurückzuweisen und auch zurückgehen zu lassen. Risiko ist natürlich, dass die Schuldnerin dann gar nicht mehr zahlt. Oder man könnte zur Zahlung direkt an die Mandantin auffordern.
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Je nach Voraussetzungen vielleicht eine Einigungsgebühr für die vereinbarte Ratenzahlung diese bleibt auch bei Nichterfüllung der Ratenzahlung bestehen ! Oder wie oben genannt die Hebegebühr, was anderes fällt mir leider nicht ein. Das wäre aber nicht für die Buchungen sondern generell für diese Vereinbarung
https://www.iww.de/ve/kosten-und-gebueh ... er-f106984
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- skugga
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Hebegebühren sind aber doch auch eine ziemlich leere Drohung - geltend machen kannste die ja ohne Vereinbarung nur gegenüber der eigenen Mandantschaft.Adora Belle hat geschrieben:Du könntest ihr allenfalls erklären, dass für jede Rate Hebegebühren i.H.v. 1% anfallen, die Ihr bei höheren Raten nicht geltend machen würdet. Ob sie das abschreckt, sei dahingestellt. Die andere Variante wäre nur noch, die Ratenzahlung in dieser Höhe ganz und gar zurückzuweisen und auch zurückgehen zu lassen. Risiko ist natürlich, dass die Schuldnerin dann gar nicht mehr zahlt. Oder man könnte zur Zahlung direkt an die Mandantin auffordern.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Das stimmt so nicht ganz Skugga. Wenn ein Gegner die Raten an Dich zahlt, obwohl Du ausdrücklich gebeten hast, die Zahlungen an den Mandanten unmittelbar zu leisten, ist die Hebegebühr auch erstattungsfähig (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 25.01.2006, Az.: 13 W 67/05).
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.