Teilung von Honoraren mit Kollegen
Verfasst: 09.10.2017, 13:50
Hallo meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Habe mal wieder eine vielleicht blöde Frage:
Chefin hat sich mit einer weiteren Kollegin "zusammengetan", die an einem weiteren Standort ihre Kanzlei hat. Es geht darum, dass sich die Anwälte die Mandate hin- und herreichen, die sie nicht bearbeiten können, weil es nicht ihr Spezialgebiet ist oder aber Teile eines Mandats erfordern, dass noch ein anderer Fachbereich hinzugezogen wird (ist bei Patent- und Markenrecht wohl gar nicht so unüblich?!). Entsprechend haben die Anwälte untereinander Vereinbarungen getroffen. Und jetzt hab ich folgendes "Problemchen":
beispielsweise 20 % geben wir vom Honorar ab, wenn der Mandant von Kollegin xy aus Hamburg zu uns vermittelt wurde. Wir rechnen insgesamt ab, vereinnahmen das Honorar am Ende des Mandats und buchen es entsprechend. Eine Kopie unserer Rechnung Nr. Re2017 geht an Kollegin xy. Dann komm irgendwann die Rechnung der Kollegin xy über 20 % aus unserer Rechnung Nr. Re2017. Wir haben der Kollegin schon unsere Rechnung Nr. Re2016 geschickt in anderer Sache über 40 % für eine vollständige Bearbeitung einer Recherche beim EuIPO geschickt, bekommen also noch Geld von Kollegin xy, was mit dem Honorarteil verrechnet werden soll, den wir der Kollegin xy eigentllich noch zahlen müssten.
Ich buche also erst einmal aus meiner Akte mit den 20 % den Honoraranteil heraus, den ich an Kollegin xy hätte zahlen müssen - korrekt?
Diesen Honorarteil buche ich als Eingang in die Akte, in der wir 40 % bekommen würden, so dass dort noch ein Restbetrag bleibt, den die Kollegin xy noch zahlen muss - korrekt?
Was mache ich jetzt mit dem Minus in meiner Akte mit den 20 %? Würde das wohl einfach ausgebucht werden? Und wenn ja - wie?
Kennt das jemand von Euch?
Habe mal wieder eine vielleicht blöde Frage:
Chefin hat sich mit einer weiteren Kollegin "zusammengetan", die an einem weiteren Standort ihre Kanzlei hat. Es geht darum, dass sich die Anwälte die Mandate hin- und herreichen, die sie nicht bearbeiten können, weil es nicht ihr Spezialgebiet ist oder aber Teile eines Mandats erfordern, dass noch ein anderer Fachbereich hinzugezogen wird (ist bei Patent- und Markenrecht wohl gar nicht so unüblich?!). Entsprechend haben die Anwälte untereinander Vereinbarungen getroffen. Und jetzt hab ich folgendes "Problemchen":
beispielsweise 20 % geben wir vom Honorar ab, wenn der Mandant von Kollegin xy aus Hamburg zu uns vermittelt wurde. Wir rechnen insgesamt ab, vereinnahmen das Honorar am Ende des Mandats und buchen es entsprechend. Eine Kopie unserer Rechnung Nr. Re2017 geht an Kollegin xy. Dann komm irgendwann die Rechnung der Kollegin xy über 20 % aus unserer Rechnung Nr. Re2017. Wir haben der Kollegin schon unsere Rechnung Nr. Re2016 geschickt in anderer Sache über 40 % für eine vollständige Bearbeitung einer Recherche beim EuIPO geschickt, bekommen also noch Geld von Kollegin xy, was mit dem Honorarteil verrechnet werden soll, den wir der Kollegin xy eigentllich noch zahlen müssten.
Ich buche also erst einmal aus meiner Akte mit den 20 % den Honoraranteil heraus, den ich an Kollegin xy hätte zahlen müssen - korrekt?
Diesen Honorarteil buche ich als Eingang in die Akte, in der wir 40 % bekommen würden, so dass dort noch ein Restbetrag bleibt, den die Kollegin xy noch zahlen muss - korrekt?
Was mache ich jetzt mit dem Minus in meiner Akte mit den 20 %? Würde das wohl einfach ausgebucht werden? Und wenn ja - wie?
Kennt das jemand von Euch?