Teilung von Honoraren mit Kollegen

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#1

09.10.2017, 13:50

Hallo meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Habe mal wieder eine vielleicht blöde Frage:
Chefin hat sich mit einer weiteren Kollegin "zusammengetan", die an einem weiteren Standort ihre Kanzlei hat. Es geht darum, dass sich die Anwälte die Mandate hin- und herreichen, die sie nicht bearbeiten können, weil es nicht ihr Spezialgebiet ist oder aber Teile eines Mandats erfordern, dass noch ein anderer Fachbereich hinzugezogen wird (ist bei Patent- und Markenrecht wohl gar nicht so unüblich?!). Entsprechend haben die Anwälte untereinander Vereinbarungen getroffen. Und jetzt hab ich folgendes "Problemchen":
beispielsweise 20 % geben wir vom Honorar ab, wenn der Mandant von Kollegin xy aus Hamburg zu uns vermittelt wurde. Wir rechnen insgesamt ab, vereinnahmen das Honorar am Ende des Mandats und buchen es entsprechend. Eine Kopie unserer Rechnung Nr. Re2017 geht an Kollegin xy. Dann komm irgendwann die Rechnung der Kollegin xy über 20 % aus unserer Rechnung Nr. Re2017. Wir haben der Kollegin schon unsere Rechnung Nr. Re2016 geschickt in anderer Sache über 40 % für eine vollständige Bearbeitung einer Recherche beim EuIPO geschickt, bekommen also noch Geld von Kollegin xy, was mit dem Honorarteil verrechnet werden soll, den wir der Kollegin xy eigentllich noch zahlen müssten.

Ich buche also erst einmal aus meiner Akte mit den 20 % den Honoraranteil heraus, den ich an Kollegin xy hätte zahlen müssen - korrekt?
Diesen Honorarteil buche ich als Eingang in die Akte, in der wir 40 % bekommen würden, so dass dort noch ein Restbetrag bleibt, den die Kollegin xy noch zahlen muss - korrekt?

Was mache ich jetzt mit dem Minus in meiner Akte mit den 20 %? Würde das wohl einfach ausgebucht werden? Und wenn ja - wie?

Kennt das jemand von Euch? :kopfkratz :schock
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Anahid
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#2

10.10.2017, 09:42

Wieso Minus? :kopfkratz

Du buchst eine Rechnung mit einer Sollstellung von 100 % auf die Akte. Die Zahlung des Mandanten kommt - Konto ausgeglichen.

Jetzt kommt die Rechnung der Kollegin. Die buchst Du in die Akte als Plus. Ob Du dann jetzt auszahlst oder umbuchst ist egal. Sobald der Betrag aus der Akte rausgebucht wird als Honorarauszahlung, ist das Aktenkonto wieder auf Null.
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#3

10.10.2017, 13:18

Anahid hat geschrieben:Wieso Minus? :kopfkratz

Du buchst eine Rechnung mit einer Sollstellung von 100 % auf die Akte. Die Zahlung des Mandanten kommt - Konto ausgeglichen.

Jetzt kommt die Rechnung der Kollegin. Die buchst Du in die Akte als Plus. Ob Du dann jetzt auszahlst oder umbuchst ist egal. Sobald der Betrag aus der Akte rausgebucht wird als Honorarauszahlung, ist das Aktenkonto wieder auf Null.
:kopfkratz
hmmm ... versteh ich noch nicht richtig

Ich rechne ja komplett ab, hab also meine Honorarrechnung im Konto als Minus. Der Mandant zahlt, mein Aktenkonto ist auf "Null".
Jetzt kommt die Rechnung der Kollegin mit "vereinbarte Vergütung 20 % aus Rechnung Nr. R2016". Wir wir nix zu bekommen hätten von der Kollegin, müsste ich die Rechnung doch bezahlen und habe diese 20 % von meiner Rechnung wieder runter. Will ich die Akte ablegen, meckert der PC mit mir, weil das Aktenkonto nicht ausgeglichen ist. "Buche" ich eine Zwischenzeile" ins Aktenkonto oder wie bekomm ich es hin, dass das steuerlich auch korrekt in meiner E-Ü-R erscheint?
Ich bin echt zu blöd für Buchhaltung. Hab das schon in der Berufsschule gehasst wie die Pest :oops: :angst :-?
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#4

10.10.2017, 13:47

Kannst du nicht einfach 80% des Zahlungseingangs als Honorar buchen und die verbliebenen 20% als Fremdgeld und sodann von diesem Fremdgeld die KN der Kollegin begleichen?
Carmen1965
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#5

10.10.2017, 14:19

Hallo,

was hältst Du von der Idee, die Rechnungen gar nicht über die tatsächlich betroffene Akte laufen zu lassen, sondern die eingehenden Rechnungen der Kollegin als "normale" Eingangsrechnung bezahlst und die ausgehende Rechnung an die Kollegin über eine Sonderakte (allgemeines oder so) schreibst. Wenn diese dann bezahlt werden, buchst Du sie einfach in diese Sammelakte. Dem Steuerbüro ist es letztlich egal, wichtig ist für die nur, dass Du Rechnungen hast. Wenn Du Angst hast, dass Du den Überblick verlierst, könntest Du alle Ein- und Ausgangsrechnungen (Buchung dann als Honorarausgang oder -eingang) über eine "Sammelakte" laufen lassen mit einer entsprechenden Textung, die wird ja nicht abgelegt.
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#6

10.10.2017, 16:23

Eine wie jede hat geschrieben:Ich rechne ja komplett ab, hab also meine Honorarrechnung im Konto als Minus. Der Mandant zahlt, mein Aktenkonto ist auf "Null".
Jetzt kommt die Rechnung der Kollegin mit "vereinbarte Vergütung 20 % aus Rechnung Nr. R2016". Und genau diese Rechnung buchst Du ins Aktenkonto, sodass nun in Höhe des Rechnungsbetrages ein Plus im Honorar steht. Wenn Du dann den Betrag auszahlst (oder umbuchst), ist das Konto wieder auf Null.
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#7

11.10.2017, 11:10

Carmen1965 hat geschrieben:Hallo,

was hältst Du von der Idee, die Rechnungen gar nicht über die tatsächlich betroffene Akte laufen zu lassen, sondern die eingehenden Rechnungen der Kollegin als "normale" Eingangsrechnung bezahlst und die ausgehende Rechnung an die Kollegin über eine Sonderakte (allgemeines oder so) schreibst. Wenn diese dann bezahlt werden, buchst Du sie einfach in diese Sammelakte. Dem Steuerbüro ist es letztlich egal, wichtig ist für die nur, dass Du Rechnungen hast. Wenn Du Angst hast, dass Du den Überblick verlierst, könntest Du alle Ein- und Ausgangsrechnungen (Buchung dann als Honorarausgang oder -eingang) über eine "Sammelakte" laufen lassen mit einer entsprechenden Textung, die wird ja nicht abgelegt.

Die Idee ist nicht schlecht, lässt aber hier nicht praktisch umsetzen; es würde schlicht zu viel. In den Patentmandaten haben wir das dauernd. Der Patentanwalt muss kein Jurist sein. Haben wir eine internationale Marke, kann aber nur ein Jurist die Korrespondenz mit den Behörden unterschreiben. Deshalb praktizieren sie es schon seit Jahrzehnten, dass der Patentanwalt sein Honorar mit uns teilt. Ich schreibe dann immer die Rechnung nach dessen Vorgabe. Er bezahlt das dann und ich buche nur den Eingang. Da ist es easy. Anders herum hatte ich es leider eben noch nicht und fange mit der Buchhaltung auch gerade erst an. Es sind ca. 10 Anwälte, die so zusammen agieren. Der "Hauptanwalt" rechnet mit dem Mandanten ab und alles andere läuft intern, ohne dass der Mandant was davon mitbekommt. Es muss deshalb auf Wunsch aller Anwälte zum jeweiligen Vorgang gebucht werden, damit die Statistiken später passen. :-? :roll: :oops:
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