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Re: Rechnung falsch ausgestellt

Verfasst: 20.07.2017, 17:54
von MarenW
Anhaid, es ist wirklich schwachsinn.

Nur leider ist es bei dieser Kanzlei nicht das erste mal, dass die Rechnung auf unsere Kanzlei ausgestellt wurde und mein Chef hat um ehrlich zu sein die Sch..... voll.


Mein Chef möchte jetzt, dass die Rechnung, wie die letzten Rechnungen in anderen Angelegenheiten, korrigiert wird und möchte diesemal für das Schreiben eine Gebühr abrechnen. Die Frage ist ja, ob ich hierfür etwas abrechnen kann. Ggg wie icerose schreibt eine 0,3 GG.

Re: Rechnung falsch ausgestellt

Verfasst: 20.07.2017, 18:08
von Soenny
Ihr solltet nur im Auge behalten, daß wenn euer Mandant nicht zügig zahlt, weil ihr mit der Gegenseite noch wegen einer Rechnung streitet, die eigentlich nur eine BErechnung sein kann, gegen ihn ohne weiteres die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden kann.

Re: Rechnung falsch ausgestellt

Verfasst: 20.07.2017, 18:18
von Anahid
Das Problem der "Rechnung" kann doch für Eure Kanzlei nur dann bestehen, wenn Ihr bilanziert. Ist das der Fall? Ansonsten ist eine Rechnung, die auf Euch lautet, aber von Euch nicht bezahlt wird, für Euch doch buchhaltungstechnisch komplett uninteressant. Also würde ich hier auch nicht mit den gegnerischen Kollegen, die ja anscheinend nicht die Hellsten sind, wenn die trotz Eurer Schreiben das Ganze immer noch nicht kapiert haben, nur dann streiten, wenn Ihr eine Bilanz erstellt. Ansonsten sehe ich einen Kostenanspruch auch eher mit einem Grummeln im Bauch.

Re: Rechnung falsch ausgestellt

Verfasst: 20.07.2017, 21:18
von paralegal6
Stört es denn euren Mandanten? Braucht er eine RG zum absetzen?

Re: Rechnung falsch ausgestellt

Verfasst: 20.07.2017, 22:36
von skugga
paralegal6 hat geschrieben:Stört es denn euren Mandanten? Braucht er eine RG zum absetzen?
Ist doch auch Quatsch, siehe weiter oben - auf ihn (als Gegenseite) kann doch ohnehin keine Rg. ausgestellt werden, wenn überhaupt, bekommt er eine BErechnung oder eine Kopie der Rg. an den Mdten.