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verjährte Honoraransprüche

Verfasst: 10.07.2017, 10:37
von Tatzina
Hallo ihr Lieben,

kurz und schmerzlos:

Wie buche ich verjährte Honoraransprüche, damit mein Aktenkonto auf null ist und ich die Akte schließen/ablegen kann?
Es handelt sich ausschließlich um Honorar, keine Auslagen, kein Fremdgeld.

Eine Korrekturbuchung ist m. E. falsch. Zwar ist das Aktenkonto denn auf null, aber steuerlich erscheint mir das irgendwie nicht richtig. Ich lasse mich aber gern belehren, sollte ich falsch liegen ;-)

Re: verjährte Honoraransprüche

Verfasst: 10.07.2017, 15:15
von Unicorn
Wir schreiben Rechnungen immer gut, also erstellen eine Korrekturrechnung, mit dem Vermerk, dass die Gutschrift auf Grund von Verjährung (oder aus welchem Grund auch immer) erfolgt.

Re: verjährte Honoraransprüche

Verfasst: 10.07.2017, 17:10
von AnjaZ
Ja, so handhaben wir das auch.

Re: verjährte Honoraransprüche

Verfasst: 12.07.2017, 09:01
von Tatzina
Ok.. und da hat auch noch nie ein Steuerberater, ein Prüfer oder sonstwer was dazu gesagt?

Dann mach ich das jetzt auch so :-)

Re: verjährte Honoraransprüche

Verfasst: 12.07.2017, 13:00
von Unicorn
Wenn sich herausstellt, dass eine Rechnung falsch ausgestellt wurde (bspw. falscher Rechnungsempfänger, falscher Leistungszeitraum oder oder oder), dann muss dem Mandanten eine Korrekturrechnung sowie die neu ausgestellte Rechnung (mit neuer Rechnungsnummer) übersandt werden. Anderenfalls könnte der Mandant die Umsatzsteuer doppelt beim Finanzamt einfordern, obwohl diese nur einmal gezahlt wurde.

Wenn wir eine Rechnung "ausbuchen", d.h. eine Korrekturrechnung erstellen, weil die Forderung uneinbringlich ist, schicken wir die Korrekturrechnung nicht an den Mandanten. Sollte sich der Mandant nämlich doch bequemen zu zahlen, erstellen wir eine neue Rechnung und buchen die Einzahlung darauf. Alles schon vorgekommen.

Re: verjährte Honoraransprüche

Verfasst: 13.07.2017, 10:21
von Tatzina
Also dass man dem Mandanten eine neue Rechnung schicken muss, wenn die alte falsch war, kenn ich auch so - genau aus dem Grund, wie es das Einhorn geschrieben hat :-D

Ich danke euch für eure Hilfe und werde meine verjährten Honoraransprüche denn jetzt per Korrekturbuchung ausbuchen.
Dass die Mandanten in diesen Fällen doch noch zahlen, halte ich zwar für sehr unwahrscheinlich, aber man weiß ja nie :-D

Re: verjährte Honoraransprüche

Verfasst: 13.07.2017, 14:31
von Coco Lores
Hast du denn mal bei eurem Steuerberater angerufen? Der muss euch das doch sagen können wie das zu buchen ist. Ich meine es gibt sogar ein Konto für uneinbringliche Kosten.