Wir zahlen Ust nach Inanspruchnahme der Berufshaftpflicht

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Tatzina
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#1

10.05.2017, 09:45

Hallo ihr Lieben,

ich habe hier einen etwas verzwickten Fall. Und zwar...

Ein ehemaliger Mdt war mit der Art und Weise unserer Vertretung nicht einverstanden. Er nahm sich also einen anderen RA und machte sodann Ansprüche gegen uns geltend.
Wir nahmen unsere Berufshaftpflichtversicherung in Anspruch, die wollte, dass wir uns wiederum von einer anderen Kanzlei vertreten lassen.
Haben wir getan.

Zum Abschluss haben wir natürlich eine Rechnung der Kanzlei erhalten, welche uns vertreten hat. Die Netto-Gebühren übernahm die Berufshaftpflicht. Die USt mussten wir selbst zahlen aufgrund unserer Fähigkeit zum Vorsteuerabzug.

Bis hierhin ist alles klar.

Auf welches RA-Micro-Konto buche ich nun die Zahlung der USt?

Vielen Dank für eure Hilfe
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NoFaWi
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#2

10.05.2017, 11:47

Auf das Sachkonto "100 % Umsatzsteuer"
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