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Ausbuchen von nicht bezahlten Kostennote

Verfasst: 08.05.2017, 13:01
von Tatzina
Hallo ihr Lieben,

wir buchen mit RA-Micro.

Der Mandant bezahlt unsere Rechnung nicht.
Da es nur um einen kleinen Betrag geht und wir wissen, dass der Mandant eh nichts hat, möchte mein Chef, dass ich die Kosten ausbuche, damit ich die Akte ablegen kann.

Reicht es, wenn ich die entsprechende Buchung nur im Aktenkonto mache? Oder muss ich eine Korrekturrechnung schreiben, damit die Honorarforderung auch aus der OP-Liste verschwindet?

Ist bestimmt 'ne total doofe Frage, aber wie das immer so ist :-D

Danke schonmal :-)

Re: Ausbuchen von nicht bezahlten Kostennote

Verfasst: 08.05.2017, 13:12
von Anahid
So doof ist die Frage nicht. Ich würde es normal ausbuchen ohne Korrekturrechnung. Wenn Du da eine Stornierung der Sollstellung machst, kannst Du das doch auch direkt auf die OP verbuchen, soweit ich weiß.