Hallöchen,
wir sitzen gerade mit der Buchhaltung zusammen und stellen uns folgende Frage:
Müssen wir bei jedem Zahlungseingang (egal welchen) welchen wir hier in der Kanzlei verzeichnen die Ust. abführen?
Z.Bsp. Ich schreibe eine Rechnung an Mandant. In dieser sind GV-Kosten und AE enthalten. Der Mandant zahlt dann die Rechnung und wir begleichen daraufhin die Rechnungen des GV und der Landesjustizkasse.
Wie behandelt man dann diese Posten? Es sind ja eigentlich Kosten die gleich weitergeführt werden. Es ist ja kein Umsatz. ...
Hat jemand eine Antwort ??
LG Juliane
Bei jeder Zahlung Ust. abführen?
- Juliane1985
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Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
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Du musst natürlich schon in der Rechnung an den Mandanten die Ust. richtig berechnen und nicht erst bei der Buchhaltung. GV-Kosten berechne ich dem Mdt. ohne und buche ohne Ust.
AE berechne ich dem Mandanten mit Ust. und buche sie mit Ust.
AE berechne ich dem Mandanten mit Ust. und buche sie mit Ust.
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Bei den GV-Kosten ist ohnehin der Mdt. der Rechnungsempfänger und schuldet die Zahlung; sinnvoller als die Kosten auszulegen und dann in die Rechnung aufzunehmen ist es, die Rechnung direkt mit der Bitte um unmittelbaren Ausgleich an den Mdt. weiterzuleiten.jenniver hat geschrieben:Du musst natürlich schon in der Rechnung an den Mandanten die Ust. richtig berechnen und nicht erst bei der Buchhaltung. GV-Kosten berechne ich dem Mdt. ohne und buche ohne Ust.
AE berechne ich dem Mandanten mit Ust. und buche sie mit Ust.
Sollten die Kosten doch ausgelegt worden sein: GV-Kosten sind ein durchlaufender Posten, also keine Ust.
AE-Kosten sind KEIN durchlaufender Posten, sondern Honorarauslagen und somit steuerbar.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- Juliane1985
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Ja so mache ich das auch ... alles klar danke
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