Hallo und guten Abend!
Ich hab ein Problem und vielleicht kann und jemand mit einer Lösung helfen. Es geht um folgendes:
Zwei Anwälte (A und B) in einer Sozietät, die sich eine spezielle Quotelung der Gebühren in Akten von Anwalt B überlegt haben und zwar
Anwalt A: 60 % der Nettogebühren sowie Post/Telepauschale und ggf. Auslagen
Anwalt B: 40 % der Nettogebühren
Die Mehrwertsteuer soll in der Kanzlei verbleiben.
Ich buche zunächst zu 100 Prozent auf Anwalt B, also ganz normal. Dann soll die obige Quotelung gebucht werden (intern, soll aber für die eigene Steuererklärung von Anwalt B auswertbar sein). Wie mache ich das am besten? Ich kann zwar auf einen Sachbearbeiter umbuchen aber dann zieht RA Micro von den eigentlichen Nettobeträgen wieder die USt raus (obwohl ja eigentlich netto).
Gebühren 0% Ust und 100% USt darf ich ja nicht nehmen... Hat jemand eine Idee? Verzweifel nämlich so langsam....
Interne Quotelung intern buchen - RA Micro
- Anahid
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Da fällt mir auf Anhieb nichts ein, außer das vielleicht nicht zu 100 % auf Anwalt B zu buchen, sondern bei der Buchung direkt aufzuteilen. Ist halt umständlich (späteres Umbuchen aber auch). Ich würde mal beim Support anrufen, ob die da irgendeine Idee haben.
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- Dany1981
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Guten Morgen
Also ich hab mir auch nochmal den Kopf zerbrochen gestern und heute morgen.
Besteht die Möglichkeit, dass ihr ein extra Erlöskonto angelegt für den Anwalt B?
Dann könntest du, wenn die Zahlung eingeht, im Aktenkonto 60 % ganz normal auf das Erlöskonto buchen und 40 % aufteilen auf das Erlöskonto von Anwalt B. Hoffe du verstehst was ich meine. In der Buchungsmaske kannst du doch auswählen zwischen Auslagen, div. Erlöskonto mit versch. MwSt. und Fremdgeld. Ich mach das z. B. immer wenn ich Zinsen dabei habe. Eine Zeile trage ich dann die Zinsen ein und ändere hinten dann das Erlöskonto.
Jedenfalls bräuchtest du dann nichts mehr extra umbuchen.
Also ich hab mir auch nochmal den Kopf zerbrochen gestern und heute morgen.
Besteht die Möglichkeit, dass ihr ein extra Erlöskonto angelegt für den Anwalt B?
Dann könntest du, wenn die Zahlung eingeht, im Aktenkonto 60 % ganz normal auf das Erlöskonto buchen und 40 % aufteilen auf das Erlöskonto von Anwalt B. Hoffe du verstehst was ich meine. In der Buchungsmaske kannst du doch auswählen zwischen Auslagen, div. Erlöskonto mit versch. MwSt. und Fremdgeld. Ich mach das z. B. immer wenn ich Zinsen dabei habe. Eine Zeile trage ich dann die Zinsen ein und ändere hinten dann das Erlöskonto.
Jedenfalls bräuchtest du dann nichts mehr extra umbuchen.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.