Rechnungsempfänger bei KFB

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Maribert
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#1

07.03.2017, 14:59

Hallo,
ich habe über die Rechnungsstellung schon einiges hier gelesen. Leider bin ich mir immer noch nicht sicher, wer nun eigentlich der Rechnungsempfänger ist. Ist es prinzipiell immer unser Mandant bzw. seine RSV?, egal, wer lt. KFB die Kosten zahlen muss? Ich vermute es mal.
Wie geht Ihr vor?
der Mandant hat keine RSV:
Wir erstellen hier meistens keine Vorschussrechnung. Sofern lt. KFB der Gegner alle Kosten zahlen muss, schreiben wir den gegnerischen Anwalt an, ohne ReNr., dafür Sorge zu tragen, dass die Kosten von seinem Mdt zzgl. Zinsen überwiesen werden. Nach Eingang des Betrages erstellen wir eine Rechnung (wg der ReNr) an den Mandanten mit dem Vermerk "Nur für Akte", die wir dann in der Akte zum KFB sowie ReKopie zusammen mit einer Kopie des KFB zur Buchung/Gutschrift in den Steuerordner legen. Die Kostensollstellung erfolgt dann automatisch mit der Rechnungserstellung im AK.
der Mandant hat eine RSV:
Wir erstellen hier an die RSV eine Vorschussrechnung (logisch mit ReNr). Zahlt der Gegner erfolgt die Buchung auf Fremdgeld. Der Betrag muss dann an die RSV überwiesen werden.
Wie schaut das aus bei einem Vergleich/Quotelung?
Danke im voraus.
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paralegal6
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#2

07.03.2017, 15:19

Der KFA geht doch an das Gericht? Wenn du den gegnerischen Anwalt diesbezüglich anschreibst ist es eine Vollstreckungsandrohung, keiner Rechnung, oder was meinst du??
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Anahid
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#3

07.03.2017, 15:24

Ehrlich gesagt ist das, was Ihr da macht, mir eindeutig zuviel Zeitaufwand. Ein KFB ist für die Buchhaltung absolut egal.

Fakt ist: Der Mandant schuldet Eure Gebühren. Dabei ist es vollkommen egal, ob er hiervon durch eine Rechtsschutzversicherung freigestellt wird oder ob nach Beendigung des Verfahrens eine Kostenerstattung vom Gegner verlangt werden kann. Das betone ich deshalb, weil ich mich echt frage, was Ihr macht, wenn der Gegner den KFB nicht zahlt? Verzichtet Ihr dann auf Eure Gebühren?

Also der Ablauf hier:

Der Mandant bekommt nach Beendigung des Verfahrens eine Kostenrechnung über die hier entstandenen Gebühren. Hat er eine RSV wird die Rechnung in Kopie an die RSV weitergeleitet mit der Bitte um Ausgleich. Dieses Schreiben bekommt natürlich der Mandant in Kopie mitgeschickt, damit nicht als nächstes, nachdem er die Rechnung erhalten hat, wieder ein Anruf in der Kanzlei erfolgt "Aber ich habe doch eine RSV :panik".

Wenn die Kosten des Verfahrens entweder ganz oder zum höheren Teil von der Gegenseite zu tragen sind, wird ein KFA bzw. KAA gestellt (selbstverständlich ohne Rechnungsnummer). Zahlt der Gegner, wird die Erstattung vorgenommen. Bei einer RSV mit Selbstbeteiligung ist hierbei das Quotenvorrecht zu beachten. Ansonsten erhalten Mandant bzw. RSV das zurück, was sie gezahlt haben. Sofern Zinsen in der Zahlung sind, zahle ich diese an die RSV (wenn diese die kompletten Kosten gezahlt hat) oder an den Mandanten (wenn dieser zumindest die Selbstbeteiligung gezahlt hat) aus.
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Maribert
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#4

07.03.2017, 15:26

Ja, natürlich geht der KFA an das Gericht. Aber, wenn der KFB dann vorliegt und der Gegner muss die Kosten bezahlen, schreiben wir den gegnerischen Anwalt an unter Bezugnahme auf den KFB v .. wegen der Zahlung der Kosten zzgl. Zinsen durch seinen Mandanten.
Pitt
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#5

07.03.2017, 15:29

Ich handhabe das so wie Anahid.
Maribert
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#6

07.03.2017, 15:42

Danke Anahid,
also ist es so, dass Rechnungsempfänger immer unser Mandant bzw. seine RSV ist. Zahlung vom Gegner, wenn er lt. KFB die Kosten ganz oder teilweise tragen muss, erfolgt dann im AK als Fremdgeld, das dann erstattet werden muss - an Mdt oder RSV.
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Anahid
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#7

07.03.2017, 15:47

Die Rechnungsstellung erfolgt immer an den Mandanten. Die RSV ist nicht Euer Auftraggeber. Eine Rechnung ist aber immer an den Auftraggeber zu stellen. Die RSV ist der Erfüllungsgehilfe Eures Mandanten zum Ausgleich der Kosten. Wenn die RSV nicht alles zahlt (was z.B. regelmäßig bei Fahrtkosten und Abwesenheitsgeldern der Fall ist), kann der Restbetrag der Rechnung, die der Mandant ja bereits erhalten hat, von dem Mandanten verlangt werden.

Sind die Gebühren alle gezahlt und es erfolgt eine Erstattung durch den Gegner, dann wird dieser Betrag ins Fremdgeld gebucht und von da aus verteilt, richtig.
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Vulpes
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#8

07.03.2017, 18:58

Wir handhaben es hier so wie Anahid...

Wobei ich es sehr lange bei meinen Chefs dafür kämpfen musste,
damit endlich die Rechnung an den Mandanten ausgestellt wird
und nicht an die RSV.
LG Vulpes
Maribert
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#9

07.03.2017, 19:31

Nochmals danke für die gute Erklärung, Anahid! Jetzt habe ich das endlich verstanden.
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#10

08.03.2017, 09:21

Freut mich :)
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