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Nachträgliche Änderung des Rechnungsempfängers

Verfasst: 06.02.2017, 17:30
von MehlamKnie
Ihr Lieben,

wir haben am 28.12.2016 an die Mandantin eine Rechnung gestellt, Rechnungsnummer ist auch entsprechend aus 2016.

Nun meldet sich die Mandantin und bittet um Ausstellung der Rechnung auf eine dritte Beteiligte (die die Rechnung lt. deren Vereinbarung begleichen soll).

Ich bin unsicher, wie ich genau vorgehen soll. :kopfkratz Ich bin hier neu in der Kanzlei und üblicherweise, wird einfach die alte Rechnung aus der Vita genommen, das Datum mit dem aktuellen Datum des Tages angepasst, neuer Rechnungsempfänger drauf, unterschrieben und ab dafür. Rechnungsnummer bleibt natürlich gleich. Dürfte doch SO aber nicht korrekt sein, oder sehe ich das falsch? :nachdenk

Gerade, weil ich doch eine Rechnung mit 2016ner-Nummer jetzt nicht mit einem Rechnungsdatum von 2017 ausstellen kann?!

Meine Vorgehensweise wäre Folgende:

Ich fordere die Originalrechnung bei der Mandantin an, ändere dort auf der Originalrechnung vom 28.12.2016 die Rechnungsanschrift mit einem Adressaufkleber (der über das alte Adressfeld kommt) und pappe einen Stempel drauf; habe ich so zumindest auch schon mal bei einer unserer ReNo's hier gesehen. Im Anschreiben an das dritte Unternehmen würde ich dann entsprechend ausführen, warum diese jetzt die Rechnung vom 28.12.2016 abgeändert erhält. Wäre das korrekt? :-?

Vielen Dank im Voraus.

Beste Grüße und schönen Feierabend ... :dance

Re: Nachträgliche Änderung des Rechnungsempfängers

Verfasst: 06.02.2017, 17:36
von Soenny
Adressat der Rechnung ist IMMER der Auftraggeber und sonst niemand. Ich würde die Rechnung nicht ändern, wenn sie nicht aus anderem Grund falsch ist. Wer die Rechnung letztendlich für die Mandantin zahlt, soll nicht euer Problem sein, Rechnungsempfänger ist die Mandantin. Und niemals werden Rechnungsnummern überschrieben ;)