Hallo,
unser Mandant hat versehentlich unsere Rechnung doppelt gezahlt. Diese Doppelzahlung also Guthaben verbuche ich es nun als Fremdgeld oder auf Gebühren (so dass Gebührenguthaben im Aktenkonto ausgewiesen wird) bevor es an dem Mandanten wieder zurückerstattet wird ?????.
Überzahlung
- Soenny
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Egal, einfach von da wieder auszahlen wo es jetzt ist
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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