Wie bringe ich Vorschusszahlungen beim Erstellen der Abschlussrechnung richtig in Abzug.
Ziehe ich den Nettobetrag der Vorschusszahlung vom Nettobetrag ab oder ziehe ich den Bruttovorschussbetrag vom Bruttobetrag in meiner Abschlussrechnung ab?
Oh je ... ich hoffe man versteht meine Frage?
Vorschusszahlungen richtig in Abzug bringen
- Ciara
- ...ist hier unabkömmlich !
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Du kannst beides machen. Wenn du aber vom Brutto abziehst musst du angeben, wie viel Umsatzsteuer in dem Betrag drin war/ist, der abgezogen wird. Ich habe dann immer geschrieben:
abzgl. Ihrer Zahlung vom .... (hierin enthaltene 19 % USt. = ....EUR)
abzgl. Ihrer Zahlung vom .... (hierin enthaltene 19 % USt. = ....EUR)
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern