mehrere Rechnungs-Nrn. in 1 Akte?

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Flora
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#1

10.11.2016, 21:31

Hallo Zusammen!

Ich muß jetzt einfach mal die Fachleute fragen. Die Frage nervt mich schon seit ewigen Zeiten:
Ist es tatsächlich (immer noch?) so, daß pro Akte nur 1 Rechnungs-Nr. vergeben werden darf? Vor Ur-Zeiten wurde uns das im Büro so gesagt, das sei jetzt rechtlich so vorgeschrieben. Es dürften keinesfalls mehr mehrere Rechnungs-Nrn vergeben werden.

Ich finde das sehr unpraktisch, z.B. wenn wir in 1 Akte I. und II. Instanz haben. Dann durfte ich immer nur für 1 Instanz (meistens die I., weil ich die eher abgerechnet habe) eine Rechnungs-Nr. vergeben.

Heute habe ich aber von gegnerischen Rechtsanwälte gesehen, daß die 2 Rechnungs-Nrn in 1 Akte vergeben haben.

Ich würde mich total freuen, wenn irgend jemand etwas zu diesem Thema wüßte!!

Flora
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Frau Cindy
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#2

11.11.2016, 07:32

Pro Rechnung gibt es eine Rechnungsnummer, das hat mit der Akte nichts zu tun.

Ob man nun alles in einer Rechnung abrechnet oder pro Angelegenheit und dann eben in einer Akte zwei Rechnungen mit jeweils zwei verschiedenen Rechnungsnummern hat, ist wohl eher Geschmackssache. Wichtig ist lediglich, dass Rechnungsnummern nur einmal vergeben werden dürfen.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

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Sputnik85
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#3

11.11.2016, 08:49

Frau Cindy hat geschrieben:Pro Rechnung gibt es eine Rechnungsnummer, das hat mit der Akte nichts zu tun.

Wichtig ist lediglich, dass Rechnungsnummern nur einmal vergeben werden dürfen.
Richtig ;)
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Flora
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#4

22.11.2016, 12:12

Prima. Ganz herzlichen Dank für Eure Antworten. Das hat mir sehr weitergeholfen!
tiko73

#5

22.11.2016, 12:35

Ich habe auch Akten mit 6, 7 oder mehr Rechnungen (und jeweils eigener Rechnungsnummer). Da wir fast nur nach Zeit abrechnen geht das auch gar nicht anders.
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