ZV gg. eigenen Mandanten, RG mit MwSt ?/RA-Micro

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Daniela31
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#1

21.10.2016, 12:23

Hallo

ich bräuchte mal dringend Hilfe.

Folgendes: Wir haben die Zwangsvollstreckung gegen unseren eigenen Mandanten eingeleitet. Nun habe ich nach vollständigem Ausgleich (im Wege der ZV-Ratenzahlung) der seinerzeitigen Rechnung ein Guthaben im Aktenkonto, da die Gebühren für das Mahn- und Vollstreckungsverfahren noch nicht eingebucht sind.

Für das Mahnverfahren hat das Gericht direkt bei den RA-Gebühren die Mehrwertsteuer weggelassen, da ja Vorsteuerabzugsberechtigung des RA besteht. Damit ich mein Aktenkonto glatt kriege stellt sich jetzt die Frage, wie genau ich die Rechnung erstelle. Theoretisch müsste ich ja jetzt für die weiter entstandenen und auch gezahlten Gebühren eine Rechnung auf meinen Chef ausstellen, jetzt stellt sich mir die Frage, mit Mehrwertsteuer oder ohne http://www.foreno.de/posting.php?mode=post&f=41#.

Gleiches gilt für gezahlte Zinsen wie werden die denn buchhalterisch korrekt in die Akte gebucht ?

Vielen Dank vorab
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Anahid
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#2

21.10.2016, 17:59

Du brauchst keine Rechnung auf Euch auszustellen. Mach eine Sollstellung über Honorar mit 0 % MwSt und den Vermerk dazu, dass es hier um eigene Rechtsverfolgungskosten geht. Zinsen buche ich in RAM zunächst auf Fremdgeld und buche die dann um auf Zinserträge.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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