Detektiv steuerpflichtig?

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Adelia
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#1

22.09.2016, 21:55

Hey,

in einer Angelegenheit mussten wir jetzt leider einen Detektiv beauftragen. Dieser hat uns eine ganz normale Rechnung mit Umsatzsteuer für seine Leistung berechnet.

Wie verbuche ich die Angelegenheit denn jetzt? Als steuerpflichtige Auslage? Und berechne ich der Mandantschaft dann die nochmals die Umsatzsteuer, wie das auch beim Notar der Fall ist?

VG
Adelia
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Loki
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#2

23.09.2016, 08:46

Wir buchen das als steuerpflichtige Auslage. Stellen den Rechnungsbetrag netto ein und nehmen in der Abrechnung an den Mdt dann die Steuer wieder mit rauf. Wir bekommen also vom Mdt den Betrag erstattet, den wir auch an die Detektei verauslagt haben.
RechtsKnecht
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#3

23.09.2016, 08:53

Auf Auslagen kommt nicht doppelt Umsatzsteuer drauf. Loki hat daher recht.
USt auf USt auf USt... gibt es nur in Wertschöpfungsketten.

Edit:
Vielleicht wird es anders herum deutlicher. Ihr beauftragt zwar den Detektiv, aber eigentlich wird er für euren Mandanten tätig. Das ist ein bisschen wie die Abrechnung mit der RSV (Dreiecksverhältnis).
Ok, jetzt wo ichs les, kommen mir Zweifel, ob es verständlicher ist...
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Anahid
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#4

23.09.2016, 09:01

Wir machen das so wie Loki. Du buchst das als steuerpflichtige Auslage, bedeutet, dass bei steuerpflichtiger Auslage der Nettobetrag der Detektivrechnung steht und am Schluss Deiner Rechnung die Mehrwertsteuer auf alle Positionen (falls Du auch noch Gebühren abrechnest) draufgerechnet wird, sodass Du faktisch den Rechnungsbetrag von Deinem Mandanten zurückholst.

Beispiel: Rechnung Detektiv 100,00 € netto = 119,00 € brutto

Du machst die Rechnung an Deinen Mandanten:

Gebühren
steuerpflichtige Auslage (Detektivrechnung) 100,00 €
Auslagen
Mehrwertsteuer

So wird auf die Detektivrechnung die Mehrwertsteuer drauf gerechnet und Dein Mandant bezahlt nicht mehr, als wenn er direkt selbst den Detektiv beauftragt hätte.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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