Hallöchen!
Da ich ja nun demnächst die Buchhaltung übernehmen werde, möchte ich gern mal wissen, welche Fristen es diesbezüglich zwingend zu beachten gibt. (z.B. beim Finanzamt)
Danke!
Fristen in der Buchhaltung
- leilani
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 741
- Registriert: 28.08.2006, 11:35
- Wohnort: Niedersachsen
Hej!
Es kommt ein bisschen drauf an, wie oft ihr die Ust. machen müsst, aber ich nehme mal an jeden Monat. Dann musst Du bis zum 10. des nachfolgenden Monats damit fertig sein. Jedenfalls ist das bei uns so. Ich weiß es leider nicht genau, aber es gibt auch Verlängerungen. Dies müssen aber auf jeden Fall beim FA beantragt werden!
Wenn Du Dir nicht sicher bist, ruf mal beim FA an! Die helfen einem auch weiter! Das kann nämlich auch alles immer ein bisschen unterschiedlich von Stadt zu Stadt sein. Meine eine Freundin hat mit dem SB bei deren FA schier unmögliche Lösungen ausgehandelt...
Aber guck mal in Euren Kalender, da steht es auch noch drin. Immer am 10. steht bei uns "Fristablauf heute": Meldung und Zahlung zur Lohn-, Kirchen-, und Umsatzsteuer.
leilani
Es kommt ein bisschen drauf an, wie oft ihr die Ust. machen müsst, aber ich nehme mal an jeden Monat. Dann musst Du bis zum 10. des nachfolgenden Monats damit fertig sein. Jedenfalls ist das bei uns so. Ich weiß es leider nicht genau, aber es gibt auch Verlängerungen. Dies müssen aber auf jeden Fall beim FA beantragt werden!
Wenn Du Dir nicht sicher bist, ruf mal beim FA an! Die helfen einem auch weiter! Das kann nämlich auch alles immer ein bisschen unterschiedlich von Stadt zu Stadt sein. Meine eine Freundin hat mit dem SB bei deren FA schier unmögliche Lösungen ausgehandelt...
Aber guck mal in Euren Kalender, da steht es auch noch drin. Immer am 10. steht bei uns "Fristablauf heute": Meldung und Zahlung zur Lohn-, Kirchen-, und Umsatzsteuer.
leilani
FACE YOUR FEARS - LIVE YOURS DREAMS
"Schlechte Nachrichten sollte ein Mädchen nie ohne Lippenstift lesen."
[size=59]...'Frühstück bei Tiffany'...[/size]
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- butterflybabe
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- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Wohnort: Bayern
Die Sozialversicherungsbeiträge müssen am 3. letzten Werktag bei der Krankenkasse eingegangen sein + zzgl. drei Bankarbeitstage, also am 6. letzten Werktag des Monats überweisen.
Hier ist auch noch einmal eine Tabelle:http://www.buchhaltung-widhalm.at/termi ... isten.html
- leilani
- Kennt alle Akten auswendig
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- Registriert: 28.08.2006, 11:35
- Wohnort: Niedersachsen
@Curry
Im Soldan Kalender stehen immer Erinnerungen an den Tagen drin!
Für die Sozialversicherung solltest Du mal überprüfen, ob das nicht sowieso von denen eingezogen wird. Das muss Du zwar trotzdem melden, aber das ist ja nicht schwer, weil eigentlich immer das Gleiche. Wenn Du Einzugsermächtigungen hast, hast Du dann schonmal eine Sorge weniger! Guck Dir das mal bei Elster an!
https://www.elster.de/index.php
leilani
Im Soldan Kalender stehen immer Erinnerungen an den Tagen drin!
Für die Sozialversicherung solltest Du mal überprüfen, ob das nicht sowieso von denen eingezogen wird. Das muss Du zwar trotzdem melden, aber das ist ja nicht schwer, weil eigentlich immer das Gleiche. Wenn Du Einzugsermächtigungen hast, hast Du dann schonmal eine Sorge weniger! Guck Dir das mal bei Elster an!
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leilani
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"Schlechte Nachrichten sollte ein Mädchen nie ohne Lippenstift lesen."
[size=59]...'Frühstück bei Tiffany'...[/size]
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- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
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- Kontaktdaten:
die Sozimeldungen mach ich nimmer.. ich hab Dauerbescheide, d.h. ich melden nur was, wenn sich was ändert, weniger Arbeit, weniger Papier und alles bestens
ansonsten stimme ich den anderen zu, Fiamt zum 10. des FOlgemonats und KK zum 3. letzten Werktag (melden und zahlen)
ansonsten stimme ich den anderen zu, Fiamt zum 10. des FOlgemonats und KK zum 3. letzten Werktag (melden und zahlen)
- leilani
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 741
- Registriert: 28.08.2006, 11:35
- Wohnort: Niedersachsen
@Pepsi
Ach, das geht auch? Kenn ich noch gar nicht...
leilani
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leilani
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