Fristen in der Buchhaltung

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Curry
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#1

03.08.2007, 11:03

Hallöchen!

Da ich ja nun demnächst die Buchhaltung übernehmen werde, möchte ich gern mal wissen, welche Fristen es diesbezüglich zwingend zu beachten gibt. (z.B. beim Finanzamt)

Danke!
Curry

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leilani
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#2

03.08.2007, 11:15

Hej!

Es kommt ein bisschen drauf an, wie oft ihr die Ust. machen müsst, aber ich nehme mal an jeden Monat. Dann musst Du bis zum 10. des nachfolgenden Monats damit fertig sein. Jedenfalls ist das bei uns so. Ich weiß es leider nicht genau, aber es gibt auch Verlängerungen. Dies müssen aber auf jeden Fall beim FA beantragt werden!

Wenn Du Dir nicht sicher bist, ruf mal beim FA an! Die helfen einem auch weiter! Das kann nämlich auch alles immer ein bisschen unterschiedlich von Stadt zu Stadt sein. Meine eine Freundin hat mit dem SB bei deren FA schier unmögliche Lösungen ausgehandelt... ;)

Aber guck mal in Euren Kalender, da steht es auch noch drin. Immer am 10. steht bei uns "Fristablauf heute": Meldung und Zahlung zur Lohn-, Kirchen-, und Umsatzsteuer.

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Curry
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#3

03.08.2007, 11:18

In welchem Kalender?
Curry

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#5

03.08.2007, 11:43

Danke, das ist ja schon mal klasse!
Curry

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butterflybabe
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#6

03.08.2007, 12:01

Die Sozialversicherungsbeiträge müssen am 3. letzten Werktag bei der Krankenkasse eingegangen sein + zzgl. drei Bankarbeitstage, also am 6. letzten Werktag des Monats überweisen.
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leilani
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#8

03.08.2007, 12:23

@Curry
Im Soldan Kalender stehen immer Erinnerungen an den Tagen drin!

Für die Sozialversicherung solltest Du mal überprüfen, ob das nicht sowieso von denen eingezogen wird. Das muss Du zwar trotzdem melden, aber das ist ja nicht schwer, weil eigentlich immer das Gleiche. Wenn Du Einzugsermächtigungen hast, hast Du dann schonmal eine Sorge weniger! Guck Dir das mal bei Elster an!

https://www.elster.de/index.php

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Pepsi
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#9

03.08.2007, 14:42

die Sozimeldungen mach ich nimmer.. ich hab Dauerbescheide, d.h. ich melden nur was, wenn sich was ändert, weniger Arbeit, weniger Papier und alles bestens

ansonsten stimme ich den anderen zu, Fiamt zum 10. des FOlgemonats und KK zum 3. letzten Werktag (melden und zahlen)
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#10

03.08.2007, 14:55

@Pepsi
Ach, das geht auch? Kenn ich noch gar nicht... :(

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