ich dachte mit "für Arbeitskollegin" meinte sie Geschenk.. wenn nicht, dann bleibt es bei dem vorhergesagtenbutterflybabe hat geschrieben:Hab nochmal nachgesehen, dass waren die Blumen für eine Arbeitskollegin.
Sonst geht das bei uns auf das Konto "Sonstige Kosten"
Verbuchung Blumenerde und Übertopf
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nein natürlich nicht, aber sie schrieb doch:
Sie behandelt das gleich!! Sie meint schon Geschenk für Kollegin (siehe oben) ....butterflybabe hat geschrieben:Bei uns kommen beim Konto Aufmerksamkeiten Geschenke an Mitarbeiter rein (Blumen, Hochzeitsgeschenk) und was wir in der Kanzlei brauchen, zb Cappuccino, Zucker, Milch etc.
Weil Geschenke nicht notwendige Lebensmittel im Büroalltag sind.. Genauso bucht man ja zB Bewritungskosten separat und nicht als Zuwendung...
- butterflybabe
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Wir haben auch ein seperates Konto für Geschenke, das aber nur Geschenke an Mandanten etc. betrifft.
Bei Bewirtungskosten kommen nur die Bewertungen rein, da die einen Steuersatz von 19 % haben.
Bei Aufmerksamkeiten buchen wir sozusagen, die Aufmerksamkeiten, die wir als Angestellten vom Chef bekommen und dazugehören Lebensmittel und Geschenke an Angestellte.
Bei Bewirtungskosten kommen nur die Bewertungen rein, da die einen Steuersatz von 19 % haben.
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hm ok, wenn die Lebensmittel tatsächlich geschenkt werden.. wenns allerdings der Kaffee für den allgemeinen Gebrauch ist, dann ists falsch
wir haben zwei Konten, Bewirtung intern und Bewirtung extern, eins mit 7 % und eins mit 19 %
wir haben zwei Konten, Bewirtung intern und Bewirtung extern, eins mit 7 % und eins mit 19 %
Normalerweise sind die reinen Bewirtungskosten auch immer mit 7 % versteuert. Bei Lebensmitteln, die du (selbst wenn sie verschenkt werden), kannst du nicht mit nem höheren Steuersatz buchen. Lebensmittel, wie auch Getränke und Zeitungen sind IMMER mit 7 % versteuert...